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Schlingernde Fahrweise und Diabetes-Erkrankung - Ärztliches Gutachten zur Prüfung der Fahreignung
Wenn ein Fahrerlaubnisinhaber an Diabetes mellitus Typ I erkrankt ist und bei ihm eine schlingernde Fahrweise beobachtet wird, rechtfertigt dies, von ihm ein ärztliches Gutachten einer amtlichen Begutachtungsstelle einzufordern, um seine Fahreignung zu prüfen.
mehrSorgerechtsentscheidung nur nach Anhörung des Kindes
Eine Sorgerechtsentscheidung darf ohne vorherige Anhörung des Kindes nicht ergehen. Die Pflicht zur Kindesanhörung besteht auch in einem Eilverfahren und unabhängig vom Alter des Kindes.
mehrZur Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Ausgliederung zur Neugründung
Grunderwerbsteuer ist nicht zu erheben, wenn Grundbesitz im Rahmen einer Ausgliederung zur Neugründung von einem Einzelunternehmer auf die neu gegründete, ihm als Alleingesellschafter gehörende GmbH übergeht.
mehrErbfall nach italienischem Recht - Erbschaftsteuer in Deutschland entsteht mit Zeitpunkt des Todes
Erwirbt ein inländischer Erbe nach italienischem Erbrecht, entsteht inländische Erbschaftsteuer mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers und nicht erst mit der nach italienischem Recht notwendigen Annahme der Erbschaft durch den Erben.
mehrErhebung von Bettensteuer verfassungsmäßig
Städte und Gemeinden dürfen von Übernachtungsgästen eine sog. Bettensteuer verlangen. Die örtlichen Abgaben sind mit dem Grundgesetz vereinbar.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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21.12.2021
Entsorgung von steuerrelevanten Unterlagen: Aufbewahrungsfristen beachten!
Zum Jahreswechsel können oft alte Unterlagen entsorgt werden. Häufig gilt eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist. Nach dem 31. Dezember 2021 können daher Bücher, Inventare, Bilanzen, Rechnungen und Buchungsbelege, die vor dem 1. Januar 2012 aufgestellt wurden, vernichtet werden, wenn die Steuerbescheide endgültig sind. Für Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen, wie z. B. Lohnunterlagen, gilt eine 6-jährige Aufbewahrungsfrist. Solche Unterlagen, die vor dem 1. Januar 2016 entstanden sind, können ebenfalls entsorgt werden, wenn die Steuerbescheide endgültig sind.
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