Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
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Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Steuern / Einkommensteuer 
Freitag, 25.04.2025

Keine Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei Fahrzeit zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte von etwa einer Stunde

Die Voraussetzungen für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung liegen nicht vor, wenn Haupt- und Zweitwohnung lediglich 30 km auseinander liegen und die Entfernung von der Hauptwohnung zur Arbeitsstätte innerhalb eines Zeitmaßes von unter einer Stunde bewältigt werden kann.

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Steuern / Erbschaft-/Schenkungsteuer 
Freitag, 25.04.2025

Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln - Keine Diskriminierung bei der Schenkungsteuer

Die Anwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot.

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Recht / Zivilrecht 
Freitag, 25.04.2025

Zustandekommen eines Maklervertrags im elektronischen Geschäftsverkehr - Eindeutiger Hinweis auf Zahlungspflicht bei „Bestellbutton“ notwendig

Ein Immobilienmakler hat einen Anspruch auf Maklerlohn, wenn ein Maklervertrag ordnungsgemäß zwischen den Parteien zustande gekommen ist.

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Recht / Zivilrecht 
Freitag, 25.04.2025

Defektes und offen stehendes Tiefgaragentor: Minderung der Stellplatzmiete rechtmäßig

Ein defektes und daher offen stehendes Tiefgaragentor stellt einen Mangel dar.

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Steuern / Einkommensteuer 
Donnerstag, 24.04.2025

Versorgungsleistungen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte an eine im EU-Ausland wohnende Person - Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof

Ein nunmehr ausschließlich in der Slowakei ansässiger früherer Versicherungsvertreter ist bezüglich der Versorgungsleistungen, die er aufgrund seiner früheren Vertretertätigkeit in Deutschland von einem Vertreterversorgungswerk der Versicherung erhält, beschränkt steuerpflichtig. Bei den Versorgungsleistungen handelt es sich um inländische nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten


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11.09.2024

Steuerfreie Zuschläge für Bereitschaftsdienste

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass sich die Steuerfreiheit von Nachtarbeitszuschlägen nach den regelmäßigen monatlichen Dienstbezügen (Grundlohn) und nicht nach dem Bereitschaftsdienstentgelt bemisst (Az. VI R 1/22).

Damit wurde die Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts bestätigt, dass sich der Grundlohn nach § 3b Abs. 2 Satz 1 EStG bemisst und nicht nach dem niedrigeren Bereitschaftsdienstentgelt. Dieser bemisst sich nach dem regulären, vertraglich vereinbarten - auf eine Stunde umgerechneten - Arbeitslohn (Grundlohn) der Beschäftigten und nicht nach dem geringeren Stundenlohn, der sich aus der Umrechnung des regulären Stundenlohns auf die tatsächlich als Arbeitszeit vergütete Bereitschaftsdienstzeit ergibt. Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Arbeitnehmer für die zuschlagsbewehrte Tätigkeit neben den Erschwerniszuschlägen einen Anspruch auf Grundlohn haben.



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