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Sozialversicherungsrente aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung - Keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung
Bei der Vergleichsrechnung zur Prüfung auf das Vorliegen einer verfassungswidrigen inländischen Doppelbesteuerung von Renteneinkünften sind Beiträge nicht zu berücksichtigen, welche sich aufgrund eines fehlenden inländischen Wohnsitzes in Deutschland steuerlich nicht ausgewirkt haben können.
mehrBetriebsaufgabe durch „Entprägung“ einer bisher gewerblich geprägten GmbH & Co. KG
Wenn eine bisher gewerblich geprägte, Immobilien vermietende GmbH & Co. KG nicht mehr nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägt ist, weil ein Kommanditist zum Geschäftsführer bestellt wird, führt diese sog. Entprägung zu einer Entnahme der Grundstücke aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen zum Teilwert und zu einer Änderung der AfA-Bemessungsgrundlage und damit zu einer Änderung der nach der Entprägung erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auch der Folgejahre.
mehrMieterhöhung über Mietspiegel hinaus ist in der Regel nicht zulässig - Hinweis auf Inflation kein Grund
Vermieter fordern teilweise eine Mieterhöhung, die über die Anpassung der Miete aufgrund des Mietspiegels hinausgeht, und begründen dies mit der gestiegenen Inflation seit Erlass des Mietspiegels („Stichtagszuschlag“). Das Landgericht München I hat dem jetzt deutliche Grenzen gesetzt.
mehrUnfall eines forstwirtschaftlichen Unternehmers im Nebenerwerb bei Schaffung eines Lagerortes für Brennholz für privates Heizen ist kein Arbeitsunfall
Der Unfall eines forstwirtschaftlichen Unternehmers im Nebenerwerb bei Verrichtung einer Tätigkeit, die dem eigenwirtschaftlichen Bereich des Versicherten zuzuordnen ist, stellt keinen Arbeitsunfall dar.
mehrFür „Milchersatzprodukte“ pflanzlichen Ursprungs kein ermäßigter Umsatzsteuersatz
„Milchersatzprodukte” pflanzlichen Ursprungs (z. B.: aus Soja, Reis oder Hafer hergestellte Getränke bzw. vegane Milchalternativen) sind keine Milch oder Milchmischgetränke und unterliegen daher dem Regelsteuersatz.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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11.09.2024
Weder Umfang ausbezahlter Arbeitslöhne noch Höhe der Lohnsteuer genau feststellbar - Schätzung rechtmäßig
Das Finanzgericht Nürnberg hatte zu entscheiden, ob das Finanzamt berechtigt war, einen Fliesenleger, der den Umsatz nicht allein mit seinen Arbeitnehmern im erklärten Umfang erbracht haben kann, mit Haftungsbescheid über Lohnsteuer und sonstige Lohnsteuerabzugsbeträge in Anspruch zu nehmen (Az. 3 K 1158/22).
Wenn sich weder der Umfang der ausbezahlten Arbeitslöhne feststellen noch die Höhe der einzubehaltenden Lohnsteuer berechnen lässt, weil der Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen nicht geführt hat und deshalb die Besteuerungsmerkmale der einzelnen Arbeiter nicht zu ermitteln sind, sind Arbeitslöhne und die darauf entfallende Lohnsteuer gemäß § 162 Abgabenordnung zu schätzen.
Im Bereich des lohnintensiven Baugewerbes kann das Gericht bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen in Form der Schwarzarbeit grundsätzlich zwei Drittel des Nettoumsatzes als Nettolohnsumme veranschlagen. Der Arbeitgeber haftet hier für Einkommensteuer (Lohnsteuer), die aufgrund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto oder in der Lohnsteuerbescheinigung verkürzt wird.
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