Aktuelles
Infothek
Steuerbarkeit von „Earn-Out-Zahlungen“ im Zusammenhang mit Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob es sich bei einer im Rahmen einer sog. Earn-Out-Klausel getroffenen Vereinbarung eines zusätzlichen variablen Entgelts um eine umsatzabhängige Kaufpreisabrede handelt mit der Folge, dass die Kaufpreiszahlungen für den Mitunternehmeranteil erst im Zeitpunkt des Zuflusses zu besteuern sind und nicht auf den Veräußerungszeitpunkt zurückwirken.
mehrKeine Diskriminierung von Vätern bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden.
mehrEinstufung aufgrund bisheriger Bebauung und Nutzung der Immobilie als Einfamilienhaus ausschlaggebend für Maklerprovision
Die Einstufung einer Immobilie bzgl. der Maklerprovision bestimmt sich auf Grundlage der bisherigen Bebauung und Nutzung. Wie der Käufer die Immobilie künftig nutzen will, spielt keine Rolle.
mehrWeiterführung eines Betriebs in Form einer Betriebsverpachtung kann ausnahmsweise für erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags unschädlich sein
Die Weiterführung eines Betriebs in Form einer Betriebsverpachtung kann ausnahmsweise für die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags unschädlich sein, wenn das Betriebsgrundstück unter unschädlicher gewerbesteuerlicher Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen im Rahmen der Vermögensverwaltung überlassen wird und die einzige wesentliche Betriebsgrundlage darstellt.
mehrBauunternehmen kann die zu einem Festpreis vereinbarte Errichtung eines Massivhauses nicht wegen unvorhersehbarer Materialpreissteigerungen verweigern
Ein Bauunternehmen kann die zu einem Festpreis vereinbarte Errichtung eines Massivhauses nicht unter Verweis auf unvorhersehbare Materialpreissteigerungen verweigern, wenn es eine Formularklausel in den Bauvertrag eingebracht hat, die ihm eine unbegrenzte einseitige Anpassung der Vergütung ermöglicht. Eine solche Klausel ist unwirksam.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
Zurück zur Übersicht
22.12.2020
Auch bei Online-Weihnachtsfeier Steuerregeln beachten
Auch wenn eine Firma für die Mitarbeiter eine Weihnachtsfeier virtuell ausrichtet, gelten steuerliche Voraussetzungen. Andernfalls fällt für die Arbeitnehmer Lohnsteuer an. Online-Weihnachtsfeiern können durchaus aufwändig ausgestaltet sein, vom Essens-und Getränkepaket, das Mitarbeitern nach Hause geliefert wird, über virtuelle Cocktailmix- oder Kochkurse bis hin zum gemeinsamen Onlinespiel, gibt es zahlreiche Angebote.
Grundsätzlich bleiben Zuwendungen des Arbeitgebers im Rahmen einer Betriebsfeier bis zu einem Betrag von 110 Euro je Mitarbeiter steuerfrei. Wenn die Feier teurer wird, sind für den Teil, der die 110-Euro-Grenze übersteigt, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge beim Mitarbeiter abzurechnen. Denn dann gilt die Weihnachtsfeier als sog. geldwerter Vorteil.
Alternativ kann der Arbeitgeber den höheren Aufwand pauschal versteuern. Soll dies vermieden werden, sollten bereits bei der Planung der Feier die Kosten pro Mitarbeiter im Auge behalten werden. Dabei sind auch Geschenke, die die Mitarbeiter im Rahmen der Weihnachtsfeier erhalten, in den Freibetrag von 110 Euro einzurechnen. An der Feier müssen alle Arbeitnehmer der Firma oder Abteilung teilnehmen dürfen und prinzipiell sind nicht mehr als zwei Veranstaltungen im Jahr steuerfrei. Diese Regel gilt auch in der Corona-Krise, d. h., die Weihnachtsfeier kann nicht einfach ins kommende Jahr verschoben und dann 2021 dreimal gefeiert werden. Wenn der Arbeitgeber öfter als zweimal im Jahr Feiern veranstaltet, sind die weiteren Feste prinzipiell - ohne Freibetrag - voll steuerpflichtig.
Zurück zur Übersicht