Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
/

Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Zivilrecht 
Montag, 13.01.2025

Unbekannter Dritter rettet Kater: Halterin haftet für Tierarztkosten

Wird ein erkranktes Tier von Dritten zum Tierarzt gebracht, haftet der Tierhalter für die Kosten der Notbehandlung. Dies entschied das Amtsgericht München (Az. 161 C 16714/22).

Im Streitfall rettete eine Tierklinik den Kater der Beklagten, nachdem die von einem unbekannten Dritten alarmierte Tierrettung ihn bewusstlos eingeliefert hatte. Für die Behandlungskosten müsse die Beklagte als Tierhalterin aufkommen. Das Amtsgericht München bejahte einen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag und verurteilte die Halterin zur Zahlung von 565,31 Euro. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Forderung wirksam an die Klägerin abgetreten war, dass die Behandlung wie behauptet stattfand und die Kosten auch angemessen waren. Des Weiteren habe das Interesse der Katzenhalterin an der Vornahme der Behandlung im Vordergrund gestanden. Gemäß § 1 TierSchG dürfe niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wer gegen dieses Verbot verstößt, verhalte sich rechtswidrig. Bereits daraus folgerte das Amtsgericht München, dass die Behandlung im Interesse der Halterin stand, da diese jedenfalls eine entsprechende Behandlung des Katers hätte durchführen müssen. Auch der Vortrag der Halterin, sie hätte rechtzeitig über die Einlieferung des Katers informiert werden müssen, verfange nicht. Soweit die Halterin hiermit eine Nebenpflichtverletzung im Sinne des § 681 Satz 1 BGB geltend machen wolle, stehe dem entgegen, dass die Behandlungen des Katers als Notfallmaßnahmen erfolgt seien. Das ergebe sich aus der Behandlungsdokumentation.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten

Feed

24.01.2025, 16:49

Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Für die Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen (Zinsen und Bearbeitungskosten) ist das maßgeblich "auslösende Moment" der Abschluss der Änderungsvereinbarung mit dem Kreditinstitut, mit welcher die Laufzeit...   mehr


24.01.2025, 16:45

Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Leasingsonderzahlungen bei beruflich genutzten Fahrzeugen nicht mehr vollständig im Jahr der Zahlung als Werbungskosten abgezogen werden können. Stattdessen sind sie...   mehr


24.01.2025, 16:43

Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen ab 01.01.2025

Ab 2025 gilt eine einheitliche Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen für eine maximal zulässige Bruttoleistung von bis 30 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit (für alle Gebäudearten vereinheitlicht). Bei...   mehr


26.11.2024, 10:29

Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks - Stundung der Kaufpreisforderung bei Ratenzahlungsabrede als Einräumung eines Darlehens

Die Stundung der Kaufpreisforderung aus der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks im Wege einer Ratenzahlungsabrede ist als Einräumung eines Darlehens zu qualifizieren, welches zu...   mehr


26.11.2024, 10:23

Steuerentlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell

Kinderbetreuungskosten können nur bei demjenigen steuermindernd als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG) berücksichtigt werden, der sie getragen hat. Die alleinige Zuordnung des Entlastungsbetrags...   mehr


ältere >>