Aktuelles
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Unterlassungsanspruch begründet bei Verdacht der Grundstücksüberwachung durch Wildkamera des Nachbarn
Wenn eine Wildkamera des Nachbarn so aufgestellt ist, dass die Möglichkeit des Erfassens des Nachbargrundstücks besteht, begründet dies einen Unterlassungsanspruch. Dieser entfällt nicht dadurch, dass die Kamera entfernt und zugesichert wird, dass sie nicht mehr aufgestellt wird. Dadurch wird die Wiederholungsgefahr nicht beseitigt.
mehrBesteuerung von Zahlungen aus einer inländischen öffentlichen Kasse an einen in einem Nicht-DBA-Staat lebenden Arbeitnehmer
Das Finanzgericht Münster hatte zur Steuerpflicht von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, die aus einer inländischen öffentlichen Kasse an einen in einem Nicht-DBA-Staat lebenden Arbeitnehmer gezahlt werden, zu entscheiden.
mehrTäuschung über Aufenthaltsort - Kein Anspruch auf Grundsicherung im Ausland
Zulasten eines Grundsicherungsempfängers kann eine Beweislastumkehr eintreten, wenn dieser Behörden und Gerichte über seinen Aufenthaltsort täuscht. Kann der Aufenthalt in Deutschland nicht nachgewiesen werden, besteht kein Anspruch auf Grundsicherung. Bereits erfolgte Zahlungen müssen dann rückerstattet werden.
mehrGewerbesteuer: Gewächshausbau und Pflanzenzucht sind eigenständige Betriebe
Wer neben dem Bau von Gewächshäusern Pflanzen züchtet und mit ihnen handelt, unterhält unterschiedliche Betriebe. D. h., für Zwecke der Gewerbesteuer können Verluste aus der Pflanzenzucht nicht mit Gewinnen aus dem Gewächshausbau verrechnet werden.
mehrKeine Umsatzsteuerermäßigung für die Lieferung von Kunstgegenständen - Weder Urheber noch Rechtsnachfolger
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz auch bei der Lieferung von Kunstgegenständen durch eine GbR zur Anwendung kommt, wenn der Urheber der Kunstgegenstände an der GbR beteiligt ist und die GbR keinen eigenen schöpferischen Beitrag geleistet hat.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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21.09.2020
Baukindergeld noch vor Jahresende beantragen
Familien mit minderjährigen Kindern können nur noch bis 31.12.2020 Baukindergeld beantragen. Wer bis zu diesem Stichtag keinen Immobilienkaufvertrag abgeschlossen oder eine Baugenehmigung vorliegen hat, kann die Förderung dann nicht mehr beantragen.
Voraussetzung für den Anspruch ist, dass das zu versteuernde Haushaltseinkommen für eine Familie mit einem Kind maximal bei 90.000 Euro pro Jahr liegt. Für jedes weitere Kind kann das Einkommen um 15.000 Euro höher liegen. Pro minderjährigem Kind erhalten Familien beim Hausbau oder Immobilienkauf einen Zuschuss von 1.200 Euro im Jahr über 10 Jahre lang, d. h. 12.000 Euro insgesamt je Kind.
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