Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
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Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Steuern / Grunderwerbsteuer 
Mittwoch, 19.03.2025

Grunderwerbsteuerpflicht von „nachträglichen Sonderwünschen“ beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude

Entgelte für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche bei einer noch zu errichtenden Immobilie unterliegen der Grunderwerbsteuer, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag besteht.

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Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 19.03.2025

Verkehrssicherungspflicht und Haftung bei einem Unfall auf Baumschaukel

Das Landgericht Lübeck hat einen Grundstückseigentümer zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, nachdem sich eine Jugendliche auf dem Grundstück schwer verletzt hatte.

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Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 19.03.2025

Zur Steuerfreiheit von sog. Altersteilzeit-Aufstockungsbeträgen

Wird das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit nach dem AltTZG aufgestockt, steht der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags nicht entgegen, dass sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet.

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Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 19.03.2025

Lückenhafte Vertragsinformation: Telekommunikationsdienstleister darf Router-Miete nicht verschweigen

In die Kategorie der anzeigepflichtigen Dienste und Preise fällt auch die Router-Miete, wenn dieser im Angebotspaket eines Telekommunikationsdienstleisters mit einem Festnetz- und Internettarif angeboten wird.

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Steuern / Einkommensteuer 
Dienstag, 18.03.2025

Zur objektiven Feststellungslast für den Zufluss einer verdeckten Gewinnausschüttung

Ein Finanzamt muss die Feststellungslast dazu tragen, ob hinzugeschätzte Betriebseinnahmen auf Grund einer Betriebsprüfung den Gesellschaftern (hier: Schwarzeinnahmen) tatsächlich zugeflossen sind.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten


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26.11.2024

Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks - Stundung der Kaufpreisforderung bei Ratenzahlungsabrede als Einräumung eines Darlehens

Die Stundung der Kaufpreisforderung aus der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks im Wege einer Ratenzahlungsabrede ist als Einräumung eines Darlehens zu qualifizieren, welches zu Einkünften aus Kapitalvermögen (gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EstG) führen kann. Dies gilt auch dann, wenn die Vertragsparteien eine Verzinsung ausdrücklich ausgeschlossen haben. So entschied das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (Az. 4 K 34/24).



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