Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
/

Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Zivilrecht 
Montag, 19.05.2025

Zum Anspruch auf Kündigung der Privatschulverträge der Kinder nach Trennung

Ein von gemeinsam sorgeberechtigten Eltern mit einer Privatschule abgeschlossener Vertrag über den dortigen Schulbesuch des minderjährigen Kindes kann bei fortbestehender gemeinsamer elterlicher Sorge gegenüber der Schule nur von beiden Elternteilen gemeinsam gekündigt werden. Ein mittlerweile nicht mehr sorgeberechtigter Elternteil kann von dem inzwischen alleinsorgeberechtigten Elternteil nicht gegen dessen Willen die Mitwirkung an der Kündigung des Schulvertrages verlangen. Dies entschied das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 10 UF 1180/24).

Im Streitfall wollte die Antragstellerin nach der Trennung ihren Ex-Mann (Antragsgegner) verpflichten, die gemeinsam abgeschlossenen Schulverträge ihrer beiden minderjährigen Kinder zu kündigen, da diese aus pädagogischen Gründen auf eine Regelschule wechseln sollten. Auch könne sie die mit dem Schulbesuch der Kinder verbundenen Kosten nicht mehr tragen, argumentierte die Antragstellerin. Die elterliche Sorge u. a. im Hinblick auf die Schulangelegenheiten der beiden Kinder wurde mittlerweile von dem Ex-Mann allein ausgeübt. Er verweigerte die Einwilligung. Das Amtsgericht Regensburg wies den Antrag der Antragstellerin zurück. Ein Schulwechsel für die ohnehin massiv belasteten Kinder entspreche nicht dem Kindeswohl. Da unklar sei, ob die Schule allein mit dem Ex-Mann einen neuen Schulvertrag abschließen werde, müsse befürchtet werden, dass die Kinder im Falle der Beendigung des Schulvertrages die Schule wechseln müssten. Außerdem habe die Antragstellerin nicht nachgewiesen, dass sie zur Zahlung der Schulbeiträge tatsächlich außerstande sei.

Die Richter des Oberlandesgerichts Nürnberg entschieden, dass die ursprünglich gemeinsam abgeschlossenen Schulverträge nur von den Eltern gemeinsam gekündigt werden könnten. Da die Antragstellerin allerdings nicht mehr sorgeberechtigt sei, könne sie ihren Ex-Mann mangels Anspruchsgrundlage auch nicht zwingen, die Schulverträge durch gemeinsame Kündigungserklärung zu beenden. Der barunterhaltspflichtige Elternteil müsse solche Entscheidungen hinnehmen, auch wenn sie sich kostensteigernd für ihn auswirken und sie ihm nicht sinnvoll erscheinen.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten

Feed

26.05.2025, 11:24

Werbungskostenabzugsverbot für Vermögensverwaltergebühren

Ein Anleger hatte im Veranlagungszeitraum 2020 erhebliche Vermögensverwaltergebühren gezahlt, die über dem Sparerpauschbetrag lagen. Diese machte er in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten...   mehr


26.05.2025, 11:22

Keine Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei Fahrzeit zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte von etwa einer Stunde

Ein Geschäftsführer war bei einer etwa 30 km entfernt ansässigen Arbeitgeberin angestellt und mietete eine Zweitwohnung in ca. 1 km Entfernung von seiner Arbeitsstätte. Er machte einen Anspruch auf...   mehr


26.05.2025, 11:20

Berufliche Fahrtkosten: Behandlung einer Leasingsonderzahlung

Der Kläger leaste im Rahmen seiner Tätigkeit als Außendienstmitarbeiter einen Pkw, leistete hierfür eine Leasingsonderzahlung und übernahm weitere Kosten (z. B. Fahrzeugzubehörkosten). In seiner...   mehr


28.04.2025, 14:52

Grunderwerbsteuerpflicht von „nachträglichen Sonderwünschen“ beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude

Der Bundesfinanzhof entschied, dass Entgelte für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche für eine noch zu errichtende Immobilie der Grunderwerbsteuer unterliegen, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem...   mehr


28.04.2025, 14:50

Kein Vorläufigkeitsvermerk wegen Doppelbesteuerung von Leibrenten - Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof

Die angebliche oder tatsächliche Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Renteneinkünften ist ein Dauerthema. Nachdem das Bundesverfassungsgericht Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen hat und...   mehr


ältere >>