Aktuelles
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Einseitige Preiserhöhung von Vodafone - Sammelklage-Anmeldung jetzt möglich
Vodafone erhöhte im Jahr 2023 bei laufenden Internet- und Festnetzanschlüssen einseitig die Preise – aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband ohne Grundlage. Mit dem Klage-Check können Verbraucher prüfen, ob die Klage zu ihrem Fall passt und sie kostenlos mitmachen können.
mehrPauschalierung von Sachzuwendungen bei VIP-Logen
Der Bundesfinanzhof ging der Frage nach, wie die Einkommensteuer bei einer VIP-Loge zu pauschalieren ist, die ohne Bewirtungsleistungen und mit eingeschränkten Werbemöglichkeiten angemietet worden ist.
mehrUnterkunfts- und Verpflegungsleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG nicht steuerfrei
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob zu den von § 3 Nr. 34 EStG a. F. erfassten Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung auch die mit der eigentlichen Präventionsleistung in Zusammenhang stehenden Verpflegungs-, Reise- und Unterkunftskosten sowie andere Nebenleistungen zählen.
mehrEU: Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
Das Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit kann dazu führen, dass in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu berücksichtigen sind.
mehrDatenschutz-Klagen gegen Facebook wegen sog. Scraping-Fälle im Internet erfolglos
Nicht allen Nutzern, die von einem Facebook-Datenleck von sog. Scraping-Fällen im Internet betroffen sind, kann automatisch ein Schadenersatzanspruch zugesprochen werden. Klagende müssten zusätzlich zu einem Datenschutzverstoß für ihren jeweiligen Einzelfall einen individuellen Schaden darlegen und beweisen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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20.03.2018
Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung an dem Gesellschafter nahestehende Personen
Überhöhte Entgelte, die eine GmbH
an eine ihrem Gesellschafter nahestehende
Person zahlt und an deren vertraglicher
Grundlage der Gesellschafter
mitgewirkt hat, sind keine Schenkung
der GmbH. Es kann sich aber ggf. um
eine Schenkung des Gesellschafters
handeln. Das hat der Bundesfi nanzhof
in Änderung seiner Rechtsprechung
entschieden.
Dadurch, dass der Gesellschafter
bei dem Vertrag mitwirkt, verschafft er
der ihm nahestehenden Person einen
Vermögensvorteil. Er verfügt über seinen
künftigen Anspruch auf Ausschüttung
des Gewinns, indem er durch die
überhöhte Zahlung das künftige Ausschüttungsvolumen
der GmbH zu seinen
Lasten mindert. Im Rahmen eines
abgekürzten Zahlungswegs ermächtigt
er die GmbH, die Zahlung direkt an die
nahestehende Person zu leisten.
Im Verhältnis zwischen GmbH und
Gesellschafter liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung
vor.
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