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Zerstörtes Vertrauensverhältnis aufgrund eines zerrütteten Mietverhältnisses - Fristlose Kündigung durch Vermieter nur bei Verschulden des Mieters gerechtfertigt
Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Mietvertragsparteien aufgrund einer Zerrüttung zerstört ist, rechtfertigt dies nur dann die fristlose Kündigung durch den Vermieter, wenn feststeht, dass die Zerrüttung durch ein pflichtwidriges Verhalten des Mieters verursacht worden ist.
mehrAltersvorsorgezulage: Tilgung eines im Wege der Erbfolge gemeinsam mit einer selbstgenutzten Wohnung übernommenen Darlehens kann wohnungswirtschaftliche Verwendung sein
In der Tilgung eines im Wege der Erbfolge gemeinsam mit einer selbstgenutzten Wohnung übernommenen Darlehens kann eine wohnungswirtschaftliche Verwendung i. S. d. § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu sehen sein. Die Auszahlung begünstigten Altersvorsorgevermögens ist zu gewähren.
mehrEntfallen der erweiterten Gewerbeertragskürzung für Grundstücksunternehmen wegen Haltens von Oldtimerfahrzeugen als Kapitalanlage
Bei einer GmbH, die eigenes Immobilienvermögen hält und verwaltet, entfällt die erweiterte Gewerbeertragskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, wenn sie als Kapitalanlage zwei Oldtimerfahrzeuge erworben hat.
mehrUnbefugte Gebrauchsüberlassung der Mietwohnung an Dritte zur Nutzung von vier bis sechs Wochen - Fristlose Kündigung rechtmäßig
Wenn ein Mieter für eine vorübergehende Zeit Besuch bei sich aufnimmt, liegt keine unbefugte Gebrauchsüberlassung vor. Diese Grenze wird aber bei einem Aufenthalt von vier bis sechs Wochen überschritten, sodass ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch den Vermieter besteht.
mehrUnterlassungsanspruch begründet bei Verdacht der Grundstücksüberwachung durch Wildkamera des Nachbarn
Wenn eine Wildkamera des Nachbarn so aufgestellt ist, dass die Möglichkeit des Erfassens des Nachbargrundstücks besteht, begründet dies einen Unterlassungsanspruch. Dieser entfällt nicht dadurch, dass die Kamera entfernt und zugesichert wird, dass sie nicht mehr aufgestellt wird. Dadurch wird die Wiederholungsgefahr nicht beseitigt.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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22.06.2020
Werbende Angaben im Exposé einer Immobilie stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar
Ein Immobilien-Verkäufer hatte sein Hausgrundstück verkauft und dabei Sachmängelansprüche ausgeschlossen. Das Gebäude wurde 1920 gebaut und war im Kaufvertrag als sanierungsbedürftig beschrieben. Im Exposé hieß es allerdings, das Haus sei „mit wenigen Handgriffen bereit, neue Besitzer zu beherbergen“. Nach dem Verkauf stellte sich allerdings heraus, dass es nicht nur weniger Handgriffe, sondern einer grundlegenden Sanierung bedurfte.
Das Oberlandesgericht Dresden entschied, dass der Käufer hier keine Ansprüche aus Gewährleistungsrechten hat. Die Angaben im Exposé würden keine Beschaffenheitsgarantie bezüglich des Wohn- und Sanierungszustandes des Hauses darstellen. Die Aussagen hätten nicht als konkrete Zustandsbeschreibung, sondern als inhaltsleere Floskel verstanden werden können, da sie rein werblicher Natur waren. Es liege auch keine Arglist des Verkäufers vor. Dass das Gebäude mit wenigen Handgriffen bereit sei, neue Besitzer zu beherbergen, sei grundsätzlich nicht falsch, denn der Verkäufer habe das Objekt bis zur Übergabe bewohnt.
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