Aktuelles
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Einseitige Preiserhöhung von Vodafone - Sammelklage-Anmeldung jetzt möglich
Vodafone erhöhte im Jahr 2023 bei laufenden Internet- und Festnetzanschlüssen einseitig die Preise – aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband ohne Grundlage. Mit dem Klage-Check können Verbraucher prüfen, ob die Klage zu ihrem Fall passt und sie kostenlos mitmachen können.
mehrPauschalierung von Sachzuwendungen bei VIP-Logen
Der Bundesfinanzhof ging der Frage nach, wie die Einkommensteuer bei einer VIP-Loge zu pauschalieren ist, die ohne Bewirtungsleistungen und mit eingeschränkten Werbemöglichkeiten angemietet worden ist.
mehrUnterkunfts- und Verpflegungsleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG nicht steuerfrei
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob zu den von § 3 Nr. 34 EStG a. F. erfassten Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung auch die mit der eigentlichen Präventionsleistung in Zusammenhang stehenden Verpflegungs-, Reise- und Unterkunftskosten sowie andere Nebenleistungen zählen.
mehrEU: Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
Das Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit kann dazu führen, dass in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu berücksichtigen sind.
mehrDatenschutz-Klagen gegen Facebook wegen sog. Scraping-Fälle im Internet erfolglos
Nicht allen Nutzern, die von einem Facebook-Datenleck von sog. Scraping-Fällen im Internet betroffen sind, kann automatisch ein Schadenersatzanspruch zugesprochen werden. Klagende müssten zusätzlich zu einem Datenschutzverstoß für ihren jeweiligen Einzelfall einen individuellen Schaden darlegen und beweisen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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22.12.2020
Eingescannte Rechnungskopien ausreichend für fristgerechte Vorlage der Rechnungsbelege
Die Beteiligten stritten sich um die Berechtigung des Klägers, Vorsteuervergütung zu erhalten bzw. ob die Einreichung eingescannter Rechnungskopien statt eingescannter Originalrechnungen den Anforderungen und damit für eine fristgerechte Vorlage der Rechnungsbelege genügen.
Das Finanzgericht Köln gab der Klage statt. Die Einreichung von eingescannten Rechnungskopien in elektronischer Form genüge den Erfordernissen an eine ordnungsgemäße Beantragung der Vorsteuervergütung. Soweit das deutsche Recht verlangt, dass für eine ordnungsgemäße Antragstellung die Originalrechnungen eingescannt und auf elektronischem Weg dem Antrag beigefügt werden müssen, verstoße diese Regelung gegen die unionsrechtlichen Vorgaben und müsse einschränkend ausgelegt werden. Im Übrigen sei die Einreichung eines Scans des Originals einer Rechnung auch nicht erforderlich, um Missbräuche durch mehrfache Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen zu vermeiden.
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