Aktuelles
Infothek
Grundstück mit Lagerbewirtschaftung - Steuerschädliches Verwaltungsvermögen
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob ein sich im Sonderbetriebsvermögen befindendes Grundstück zum Verwaltungsvermögen nach § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ErbStG a. F. zählt
mehrAusschluss eines luxemburgischen Spezialimmobilienfonds von persönlicher Steuerbefreiung verstößt gegen Kapitalverkehrsfreiheit
Der Ausschluss eines luxemburgischen Spezialimmobilienfonds von der persönlichen Steuerbefreiung des § 11 Abs. 1 Satz 2 des Investmentsteuergesetzes 2004 verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Die Steuerbefreiung ist zu gewähren.
mehrBaum stürzt während Unwetter auf Auto - keine Gefährdungshaftung für Bäume
Fällt ein Baum auf ein parkendes Auto, so haftet der Verkehrssicherungspflichtige im Hinblick auf die Baumpflege nur dann für den Schaden, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass die mangelnde Standfestigkeit des Baumes bei einer regelmäßigen Kontrolle entdeckt worden wäre.
mehrMündlicher Vertrag bei Bauvorhaben von Verbrauchern nach Gesetzesänderung zum 01.01.2018 ist nichtig
Nach einer Gesetzesänderung zum 01.01.2018 bedürfen neu abgeschlossene Bauverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher der sog. Textform (§ 650i BGB). D. h., dass der Bauvertrag zwar keine Unterschriften tragen, der gesamte Vertrag aber in einem Text dokumentiert sein muss. Anders als nach früherer Rechtslage ist eine nur mündliche Absprache nicht mehr ausreichend.
mehrKein Vorsteuerabzug aus Arbeitgeberzuschuss für die "Kantinenbewirtschaftung" an einen selbstständigen Betreiber einer Betriebskantine
Ein Vorsteuerabzug aus einem Arbeitgeberzuschuss für die “Kantinenbewirtschaftung” an einen selbstständigen Betreiber einer Betriebskantine scheidet aus, wenn bereits bei Bezug dieser Leistung beabsichtigt war, diese ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Wertabgabe zu verwenden.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
Zurück zur Übersicht
25.04.2023
Lohnerhöhungen für Beschäftigte verschiedener Branchen
Tarifbeschäftigte Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe – Hoch-, Tief oder Straßenbau – können sich seit 01.04.2023 über mehr Gehalt freuen. Im Westen um 2 Prozent und im Osten um 2,7 Prozent. Im Mai steht zudem noch eine Einmalzahlung über 450 Euro an.
Der branchenbezogene Mindestlohn für Maler und Lackierer steigt ab 01.04.2023 von 13,80 auf 14,50 Euro. Für Helfer beträgt der Mindestlohn dann 12,50 Euro; das ist eine Erhöhung von 1,10 Euro pro Stunde.
Der tarifliche Mindestlohn für Leihbeschäftigte liegt ab 01.04.2023 bei mindestens 13 Euro pro Stunde. Die Stundenentgelte richten sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe. Eine Übersicht für alle Entgeltgruppen liefert die IG Metall.
Zurück zur Übersicht