Aktuelles
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Unterlassungsanspruch begründet bei Verdacht der Grundstücksüberwachung durch Wildkamera des Nachbarn
Wenn eine Wildkamera des Nachbarn so aufgestellt ist, dass die Möglichkeit des Erfassens des Nachbargrundstücks besteht, begründet dies einen Unterlassungsanspruch. Dieser entfällt nicht dadurch, dass die Kamera entfernt und zugesichert wird, dass sie nicht mehr aufgestellt wird. Dadurch wird die Wiederholungsgefahr nicht beseitigt.
mehrBesteuerung von Zahlungen aus einer inländischen öffentlichen Kasse an einen in einem Nicht-DBA-Staat lebenden Arbeitnehmer
Das Finanzgericht Münster hatte zur Steuerpflicht von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, die aus einer inländischen öffentlichen Kasse an einen in einem Nicht-DBA-Staat lebenden Arbeitnehmer gezahlt werden, zu entscheiden.
mehrTäuschung über Aufenthaltsort - Kein Anspruch auf Grundsicherung im Ausland
Zulasten eines Grundsicherungsempfängers kann eine Beweislastumkehr eintreten, wenn dieser Behörden und Gerichte über seinen Aufenthaltsort täuscht. Kann der Aufenthalt in Deutschland nicht nachgewiesen werden, besteht kein Anspruch auf Grundsicherung. Bereits erfolgte Zahlungen müssen dann rückerstattet werden.
mehrGewerbesteuer: Gewächshausbau und Pflanzenzucht sind eigenständige Betriebe
Wer neben dem Bau von Gewächshäusern Pflanzen züchtet und mit ihnen handelt, unterhält unterschiedliche Betriebe. D. h., für Zwecke der Gewerbesteuer können Verluste aus der Pflanzenzucht nicht mit Gewinnen aus dem Gewächshausbau verrechnet werden.
mehrKeine Umsatzsteuerermäßigung für die Lieferung von Kunstgegenständen - Weder Urheber noch Rechtsnachfolger
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz auch bei der Lieferung von Kunstgegenständen durch eine GbR zur Anwendung kommt, wenn der Urheber der Kunstgegenstände an der GbR beteiligt ist und die GbR keinen eigenen schöpferischen Beitrag geleistet hat.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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23.08.2019
Überprüfung der Obergrenze des Weihnachts- und Urlaubsgelds
Ein Arbeitgeber hatte arbeitsvertraglich versprochen, die Bemessungsobergrenze für die Berechnung zusätzlichen
erfolgsbezogenen Urlaubs- und Weihnachtsgelds alle zwei Jahre zu
überprüfen. Der Arbeitgeber überprüfte zwar die Obergrenze, entschied aber
mehrfach, sie unverändert zu lassen. Ein Arbeitnehmer machte geltend,
aus der Überprüfungsklausel ergebe sich für ihn ein Anspruch darauf, dass
der Arbeitgeber die Grenze alle zwei Jahre nach billigem Ermessen erhöhe.
Diese Rechtsauffassung erklärte das Bundesarbeitsgericht für unzutreffend.
Für eine Anpassungspflicht müssen vielmehr dahingehende Vereinbarungen
bestehen, was bei einer bloßen Überprüfungspflicht gerade nicht der
Fall ist. Eine Überprüfungspflicht ohne Anpassungspflicht ist auch nicht sinnlos.
Sie stellt sicher, dass die Überprüfung nicht vergessen wird und die
Arbeitnehmer sie einfordern können. Außerdem bewirkt sie einen gewissen
Legitimations- und Begründungsdruck für den Arbeitgeber.
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