Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
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Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 16.04.2024

Keine Haftung der Bank für einen aufgrund Phishing-Angriffs vom Kunden grob fahrlässig freigegebenen Überweisungsbetrag

Wenn ein Kunde mittels PushTAN und Verifizierung über eine Gesichtserkennung nach einer Phishing-Nachricht die temporäre Erhöhung seines Überweisungslimits und eine anschließende Überweisung freigibt, handelt er grob fahrlässig. Die Bank schuldet in diesem Fall nicht die Rückerstattung des überwiesenen Betrags.

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Steuern / Einkommensteuer 
Dienstag, 16.04.2024

Arbeitslohn bei Teilerlass eines nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geförderten KfW-Darlehens

Ein teilweiser Darlehenserlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

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Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 16.04.2024

Bewusst unwahre Tatsachenbehauptung eines Mieters im Räumungsprozess - Ordentliche Kündigung nicht in jedem Fall gerechtfertigt

Wenn ein Mieter im Rahmen eines Räumungsprozesses eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptung aufstellt, rechtfertigt dies nicht stets eine ordentliche Kündigung. Der Pflichtenverstoß kann aufgrund der Umstände des Einzelfalls in einem milderen Licht erscheinen.

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Steuern / Einkommensteuer 
Dienstag, 16.04.2024

Abzug von Schulgeld als Sonderausgabe

Die Bildung ihrer Kinder lassen sich viele Eltern viel kosten, soweit sie diese Kosten aufbringen können. Dies wird vom Staat auch dadurch erleichtert, dass das Schulgeld für Privatschulen teilweise als Sonderausgabe abzugsfähig ist.

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Recht / Zivilrecht 
Montag, 15.04.2024

Schmerzensgeldklage gegen Corona-Impfstoffhersteller abgewiesen

Eine Klage auf Schmerzensgeld gegen einen Corona-Impfstoffhersteller wurde abgewiesen, da der Impfstoff kein unvertretbares Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist. Geschädigte müssen bei einer Haftung nach dem Arzneimittelgesetz im Einzelnen darlegen, dass ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Arzneimittelanwendung und dem Schaden besteht.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten


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26.08.2020

Corona-Soforthilfe darf nicht gepfändet werden

Der Betreiber eines Hausmeisterservice unterhält ein als Pfändungsschutzkonto geführtes Konto bei der Sparkasse. Das Finanzamt hatte eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung wegen rückständiger Umsatzsteuer erlassen. Die Sparkasse erklärte daraufhin, es sei kein pfändungsfähiges Kontoguthaben vorhanden. Im April 2020 wurden dem Konto 9.000 Euro Corona-Soforthilfe gutgeschrieben, die dem Betreiber des Hausmeisterservice mit „Zweckbindung“ und „Aufrechnungsverbot“ von der Landesbehörde bewilligt worden waren. Jedoch konnte er auf das Konto nicht zugreifen, da das Finanzamt als Pfandgläubiger die Freigabe verweigerte. Im Wege einstweiliger Anordnung wandte sich der Steuerpflichtige erfolgreich vor dem Finanzgericht Münster gegen die Maßnahme des Finanzamts. Das Finanzamt wiederum legte Beschwerde beim Bundesfinanzhof ein.
Die Corona-Soforthilfe diene laut Bundesfinanzhof der Abmilderung der finanziellen Notlagen des betroffenen Unternehmens bzw. des Selbständigen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Sie soll insbesondere Liquiditätsengpässe, die seit dem 01.03.2020 im Zusammenhang mit der Pandemie entstanden sind, überbrücken. Die Corona-Soforthilfe diene jedenfalls nicht der Befriedigung von Gläubigeransprüchen, die vor dem 01.03.2020 entstanden sind, sondern nur solchen, die seit dem 01.03.2020 entstanden sind. Daher sei es im Ergebnis nicht zu beanstanden, dass das Finanzgericht den Anspruch auf Soforthilfe aufgrund der Zweckbindung nicht übertragbar und damit unpfändbar angesehen und diesen Gedanken auch auf die bereits ausgezahlten Mittel übertragen hat.



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