Aktuelles
Infothek
Einseitige Preiserhöhung von Vodafone - Sammelklage-Anmeldung jetzt möglich
Vodafone erhöhte im Jahr 2023 bei laufenden Internet- und Festnetzanschlüssen einseitig die Preise – aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband ohne Grundlage. Mit dem Klage-Check können Verbraucher prüfen, ob die Klage zu ihrem Fall passt und sie kostenlos mitmachen können.
mehrPauschalierung von Sachzuwendungen bei VIP-Logen
Der Bundesfinanzhof ging der Frage nach, wie die Einkommensteuer bei einer VIP-Loge zu pauschalieren ist, die ohne Bewirtungsleistungen und mit eingeschränkten Werbemöglichkeiten angemietet worden ist.
mehrUnterkunfts- und Verpflegungsleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG nicht steuerfrei
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob zu den von § 3 Nr. 34 EStG a. F. erfassten Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung auch die mit der eigentlichen Präventionsleistung in Zusammenhang stehenden Verpflegungs-, Reise- und Unterkunftskosten sowie andere Nebenleistungen zählen.
mehrEU: Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
Das Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit kann dazu führen, dass in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu berücksichtigen sind.
mehrDatenschutz-Klagen gegen Facebook wegen sog. Scraping-Fälle im Internet erfolglos
Nicht allen Nutzern, die von einem Facebook-Datenleck von sog. Scraping-Fällen im Internet betroffen sind, kann automatisch ein Schadenersatzanspruch zugesprochen werden. Klagende müssten zusätzlich zu einem Datenschutzverstoß für ihren jeweiligen Einzelfall einen individuellen Schaden darlegen und beweisen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
Zurück zur Übersicht
23.05.2019
Steuerschuld und Rechnungsberichtigung bei unrichtigem Steuerausweis in Rechnung an Nichtunternehmer
Hat ein Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige
Leistung einen höheren Steuerbetrag ausgewiesen, als er gesetzlich
für diesen Umsatz schuldet (unrichtiger Steuerausweis), schuldet er auch den
Mehrbetrag. Dies gilt auch bei einer Rechnungserteilung an Nichtunternehmer,
so der Bundesfinanzhof.
Im entschiedenen Fall erbrachte ein gemeinnütziger Verein im Zusammenhang
mit seinem steuerbegünstigten Satzungszweck der Verbraucherberatung
auch Leistungen gegen gesondertes Entgelt bei der Beratung einzelner Verbraucher. Nach einer Mitteilung des Finanzamts erteilte der Verein
für die entgeltliche Einzelberatung entgegen seiner Auffassung, dass die
Leistungen gesetzlich einer Steuerermäßigung unterliegen - Rechnungen
mit gesondertem Steuerausweis auf der Grundlage des Regelsteuersatzes.
Gegen den entsprechenden Umsatzsteuerbescheid legte er Einspruch ein.
Das Gericht entschied, dass auch im Fall von Rechnungen an Nichtunternehmer, die zwar grundsätzlich nicht zu einem Vorsteuerabzug führen können, stets eine Rechnungsberichtigung erforderlich ist. So könne sich auch hier eine Gefährdung des Steueraufkommens ergeben, wenn der als „Verbraucher“ handelnde Rechnungsempfänger ggf. in anderer Hinsicht, z. B. als Vermieter oder Betreiber einer Photovoltaikanlage oder als eBay-Verkäufer umsatzsteuerrechtlich Unternehmer ist.
Zurück zur Übersicht