Aktuelles
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Einseitige Preiserhöhung von Vodafone - Sammelklage-Anmeldung jetzt möglich
Vodafone erhöhte im Jahr 2023 bei laufenden Internet- und Festnetzanschlüssen einseitig die Preise – aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband ohne Grundlage. Mit dem Klage-Check können Verbraucher prüfen, ob die Klage zu ihrem Fall passt und sie kostenlos mitmachen können.
mehrPauschalierung von Sachzuwendungen bei VIP-Logen
Der Bundesfinanzhof ging der Frage nach, wie die Einkommensteuer bei einer VIP-Loge zu pauschalieren ist, die ohne Bewirtungsleistungen und mit eingeschränkten Werbemöglichkeiten angemietet worden ist.
mehrUnterkunfts- und Verpflegungsleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG nicht steuerfrei
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob zu den von § 3 Nr. 34 EStG a. F. erfassten Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung auch die mit der eigentlichen Präventionsleistung in Zusammenhang stehenden Verpflegungs-, Reise- und Unterkunftskosten sowie andere Nebenleistungen zählen.
mehrEU: Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
Das Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit kann dazu führen, dass in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu berücksichtigen sind.
mehrDatenschutz-Klagen gegen Facebook wegen sog. Scraping-Fälle im Internet erfolglos
Nicht allen Nutzern, die von einem Facebook-Datenleck von sog. Scraping-Fällen im Internet betroffen sind, kann automatisch ein Schadenersatzanspruch zugesprochen werden. Klagende müssten zusätzlich zu einem Datenschutzverstoß für ihren jeweiligen Einzelfall einen individuellen Schaden darlegen und beweisen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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22.11.2018
Von den Eltern als Unterhaltsleistung getragene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kinds
Eltern können Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ihrer Kinder als Sonderausgaben absetzen, wenn sie
diese selbst getragen haben. Die Beiträge müssen tatsächlich angefallen
und von der Unterhaltspflicht erfasst sein. Erstatten die Eltern ihrem Kind
die von dessen Arbeitgeber einbehaltenen Versicherungsbeiträge, kann das
Teil ihrer Unterhaltsverpflichtung sein. Damit können sie diese Zahlungen als
Sonderausgaben geltend machen. Ein Auszubildender wohnte während
der Ausbildung bei seinen Eltern. Im Rahmen seines Ausbildungsverhältnisses
behielt der Arbeitgeber von der Ausbildungsvergütung Beiträge zur
Kranken- und Pflegeversicherung ein. Wegen der geringen Höhe seines Einkommens wirkten sich diese jedoch bei ihm steuerlich nicht aus. Daher machten die Eltern die Beiträge als Sonderausgaben im Rahmen ihrer eigenen
Einkommensteuererklärung geltend. Der Bundesfinanzhof entschied,
dass in diesem Fall die Abziehbarkeit der Beiträge daran scheiterte, dass die
Eltern lediglich Naturalunterhalt leisteten, indem der Sohn bei ihnen kostenfrei
wohnte. Damit erstatteten sie dem Sohn die Versicherungsbeiträge jedoch
nicht und trugen sie daher nicht selbst.
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