Aktuelles
Infothek
Einseitige Preiserhöhung von Vodafone - Sammelklage-Anmeldung jetzt möglich
Vodafone erhöhte im Jahr 2023 bei laufenden Internet- und Festnetzanschlüssen einseitig die Preise – aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband ohne Grundlage. Mit dem Klage-Check können Verbraucher prüfen, ob die Klage zu ihrem Fall passt und sie kostenlos mitmachen können.
mehrPauschalierung von Sachzuwendungen bei VIP-Logen
Der Bundesfinanzhof ging der Frage nach, wie die Einkommensteuer bei einer VIP-Loge zu pauschalieren ist, die ohne Bewirtungsleistungen und mit eingeschränkten Werbemöglichkeiten angemietet worden ist.
mehrUnterkunfts- und Verpflegungsleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG nicht steuerfrei
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob zu den von § 3 Nr. 34 EStG a. F. erfassten Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung auch die mit der eigentlichen Präventionsleistung in Zusammenhang stehenden Verpflegungs-, Reise- und Unterkunftskosten sowie andere Nebenleistungen zählen.
mehrEU: Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
Das Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit kann dazu führen, dass in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu berücksichtigen sind.
mehrDatenschutz-Klagen gegen Facebook wegen sog. Scraping-Fälle im Internet erfolglos
Nicht allen Nutzern, die von einem Facebook-Datenleck von sog. Scraping-Fällen im Internet betroffen sind, kann automatisch ein Schadenersatzanspruch zugesprochen werden. Klagende müssten zusätzlich zu einem Datenschutzverstoß für ihren jeweiligen Einzelfall einen individuellen Schaden darlegen und beweisen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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20.12.2018
Beitragszuschuss für nicht krankenversicherungspflichtige und für in der privaten Krankenversicherung versicherte Beschäftigte im Jahr 2019
Beschäftigte, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder
in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, haben Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers. Der Zuschuss ist regelmäßig in Höhe
der Hälfte des Gesamtbeitrags zu zahlen. Er ist für einen in einer privaten
Krankenversicherung versicherten Arbeitnehmer abhängig vom durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen, der wie bisher
14,6 % beträgt. Daraus errechnet sich für 2019 ein monatlicher Zuschuss ohne Zusatzbeitrag von maximal 331,24 € (14,6 % von 4.537,50 € Beitragsbemessungsgrenze = 662,48 €; davon die Hälfte = 331,24 €).
Sind die Bezüge niedriger, ist der Zuschuss entsprechend der obigen
Berechnung zu ermitteln. Grundsätzlich darf aber nur die Hälfte des tatsächlich
vom Arbeitnehmer gezahlten Beitrags als Zuschuss gewährt werden.
Hinweis
Ab dem 1. Januar 2019 werden auch die bisher vom Arbeitnehmer
allein zu tragenden krankenkassenindividuellen Zusatzbeiträge paritätisch,
d. h. in gleichem Maße von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, getragen.
Der maximale Zuschuss des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung in
der PKV beträgt monatlich 69,20 €, in Sachsen allerdings nur 46,51 €.
Obacht:
Ab dem 1. Januar 2019 werden freiwillig versicherte Selbstständige bei
den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt
(einheitliche Mindestbemessungsgrundlage 2019: 1.038,33 €). Der
Mindestbeitrag für die Krankenversicherung beträgt damit rd. 160 €
im Monat.
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