Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
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Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Recht / Zivilrecht 
Donnerstag, 25.04.2024

Einseitige Preiserhöhung von Vodafone - Sammelklage-Anmeldung jetzt möglich

Vodafone erhöhte im Jahr 2023 bei laufenden Internet- und Festnetzanschlüssen einseitig die Preise – aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband ohne Grundlage. Mit dem Klage-Check können Verbraucher prüfen, ob die Klage zu ihrem Fall passt und sie kostenlos mitmachen können.

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Steuern / Einkommensteuer 
Donnerstag, 25.04.2024

Pauschalierung von Sachzuwendungen bei VIP-Logen

Der Bundesfinanzhof ging der Frage nach, wie die Einkommensteuer bei einer VIP-Loge zu pauschalieren ist, die ohne Bewirtungsleistungen und mit eingeschränkten Werbemöglichkeiten angemietet worden ist.

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Steuern / Einkommensteuer 
Donnerstag, 25.04.2024

Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG nicht steuerfrei

Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob zu den von § 3 Nr. 34 EStG a. F. erfassten Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung auch die mit der eigentlichen Präventionsleistung in Zusammenhang stehenden Verpflegungs-, Reise- und Unterkunftskosten sowie andere Nebenleistungen zählen.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Donnerstag, 25.04.2024

EU: Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

Das Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit kann dazu führen, dass in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu berücksichtigen sind.

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Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 24.04.2024

Datenschutz-Klagen gegen Facebook wegen sog. Scraping-Fälle im Internet erfolglos

Nicht allen Nutzern, die von einem Facebook-Datenleck von sog. Scraping-Fällen im Internet betroffen sind, kann automatisch ein Schadenersatzanspruch zugesprochen werden. Klagende müssten zusätzlich zu einem Datenschutzverstoß für ihren jeweiligen Einzelfall einen individuellen Schaden darlegen und beweisen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten


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20.12.2018

Abzug von Refinanzierungszinsen für Gesellschafterdarlehn nach einem Forderungsverzicht gegen Besserungsschein

Ein Ehepaar war an einer GmbH beteiligt. Zur Finanzierung ihrer Stammeinlage
hatte es ein Bankdarlehn aufgenommen. Darüber hinaus gewährte
es der GmbH mehrere Darlehn, die es selbst bei Banken refinanzierte. Für
einige der Darlehn, die die Eheleute der GmbH gewährten, wurden vollständige
bzw. teilweise Darlehns- und Zinsverzichte gegen Besserungsschein
vereinbart. Die Kosten für ihre Darlehn machten sie als Werbungskosten bei
ihren Einkünften aus Kapitalvermögen geltend. Die Schuldzinsen für das Darlehn zur Refinanzierung der Stammeinlage sind steuerlich nicht abziehbar, denn sie stehen im Zusammenhang mit Beteiligungserträgen, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Sie wären bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen abziehbar, wenn die Eheleute spätestens mit ihrer
Einkommensteuererklärung einen entsprechenden Antrag gestellt hätten.
Soweit die Eheleute auf Zinsen und Rückzahlung der Darlehn verzichtet
hatten, waren die Refinanzierungskosten ebenfalls nicht abziehbar, weil
kein wirtschaftlicher Zusammenhang mehr mit (zukünftigen) Kapitalerträgen
bestand. Aufgrund des Verzichts auf die Ansprüche aus den Gesellschafterdarlehen hat sich der ursprüngliche wirtschaftliche Zusammenhang der Refinanzierungszinsen, der zu den Kapitalerträgen
aus den Gesellschafterdarlehn bestand, hin zu den Beteiligungserträgen
verlagert. Nur soweit ein Teilverzicht ausgesprochen wurde und die Darlehn fortbestanden, konnten die Eheleute ihre Refinanzierungskosten
als Werbungskosten abziehen.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)



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