Aktuelles
Infothek
Vermietung von Maschinen an Unternehmer zur Löschung von Seeschiffen: Zur Steuerpflicht mittelbarer Leistungen für die Seeschifffahrt
Ist die Vermietung von Spezialfahrzeugen an einen Unternehmer, der damit (steuerfrei) Seeschiffe löscht, umsatzsteuerfrei, wenn mit den Maschinen auch andere Arbeiten ausgeführt werden können?
mehrWerbung mit Zahlungsmodalität „Kauf auf Rechnung“ muss Hinweis auf Bonitätsprüfung enthalten
Kunden eines Online-Versandhändlers, die „auf Rechnung“ kaufen, müssen darauf hingewiesen werden, dass sie dafür kreditwürdig sein müssen.
mehrGutachten „Vereinfachte Einkommensbesteuerung“ vorgelegt
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat sein Gutachten „Vereinfachte Einkommensbesteuerung – Möglichkeiten und Grenzen illustriert am Beispiel steuerlicher Abzüge in der Arbeitnehmerbesteuerung“ vorgelegt.
mehrGesetzliche Krankenkasse muss Neurostimulationsanzug nicht übernehmen
Ein Ganzkörper-Neurostimulationsanzug für Patienten mit Multipler Sklerose muss nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
mehrMitteilung an Steuerpflichtigen über ergebnislose Außenprüfung ist kein Verwaltungsakt
Eine Mitteilung an den Steuerpflichtigen, dass die durchgeführte Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt hat, stellt – obwohl sie eine Änderungssperre bewirkt – keinen Verwaltungsakt dar.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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24.01.2025
Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Für die Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen (Zinsen und Bearbeitungskosten) ist das maßgeblich "auslösende Moment" der Abschluss der Änderungsvereinbarung mit dem Kreditinstitut, mit welcher die Laufzeit des Darlehens verkürzt wird, was dann zum Anfall der Vorfälligkeitsentschädigungen führt. Besteht die Verpflichtung des Darlehensgebers, in eine vertragliche Änderungsvereinbarung und, damit einhergehend, in eine vorzeitige Darlehensablösung gegen angemessene Vorfälligkeitsentschädigung einzuwilligen, gerade deshalb, weil für eine beabsichtigte Grundstücksveräußerung eine Ablösung des Kredits und der damit zusammenhängenden grundpfandrechtlichen Belastung erforderlich ist, liegt ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Veräußerung des Grundstücks vor.
Das Niedersächsische Finanzgericht entschied, dass Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sind, wenn die Immobilien weiterhin vermietet werden (Az.3K145/23).
Eine wirtschaftliche Verbindung zwischen der Darlehensablösung und der Vermietung bleibt bestehen, auch wenn die Laufzeit des Kredits durch eine Vereinbarung mit dem Kreditinstitut vorzeitig beendet wird.
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