Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
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Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 16.04.2024

Keine Haftung der Bank für einen aufgrund Phishing-Angriffs vom Kunden grob fahrlässig freigegebenen Überweisungsbetrag

Wenn ein Kunde mittels PushTAN und Verifizierung über eine Gesichtserkennung nach einer Phishing-Nachricht die temporäre Erhöhung seines Überweisungslimits und eine anschließende Überweisung freigibt, handelt er grob fahrlässig. Die Bank schuldet in diesem Fall nicht die Rückerstattung des überwiesenen Betrags.

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Steuern / Einkommensteuer 
Dienstag, 16.04.2024

Arbeitslohn bei Teilerlass eines nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz geförderten KfW-Darlehens

Ein teilweiser Darlehenserlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

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Recht / Zivilrecht 
Dienstag, 16.04.2024

Bewusst unwahre Tatsachenbehauptung eines Mieters im Räumungsprozess - Ordentliche Kündigung nicht in jedem Fall gerechtfertigt

Wenn ein Mieter im Rahmen eines Räumungsprozesses eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptung aufstellt, rechtfertigt dies nicht stets eine ordentliche Kündigung. Der Pflichtenverstoß kann aufgrund der Umstände des Einzelfalls in einem milderen Licht erscheinen.

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Steuern / Einkommensteuer 
Dienstag, 16.04.2024

Abzug von Schulgeld als Sonderausgabe

Die Bildung ihrer Kinder lassen sich viele Eltern viel kosten, soweit sie diese Kosten aufbringen können. Dies wird vom Staat auch dadurch erleichtert, dass das Schulgeld für Privatschulen teilweise als Sonderausgabe abzugsfähig ist.

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Recht / Zivilrecht 
Montag, 15.04.2024

Schmerzensgeldklage gegen Corona-Impfstoffhersteller abgewiesen

Eine Klage auf Schmerzensgeld gegen einen Corona-Impfstoffhersteller wurde abgewiesen, da der Impfstoff kein unvertretbares Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist. Geschädigte müssen bei einer Haftung nach dem Arzneimittelgesetz im Einzelnen darlegen, dass ein zeitlicher Zusammenhang zwischen der Arzneimittelanwendung und dem Schaden besteht.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten


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21.09.2020

Baukindergeld noch vor Jahresende beantragen

Familien mit minderjährigen Kindern können nur noch bis 31.12.2020 Baukindergeld beantragen. Wer bis zu diesem Stichtag keinen Immobilienkaufvertrag abgeschlossen oder eine Baugenehmigung vorliegen hat, kann die Förderung dann nicht mehr beantragen.
Voraussetzung für den Anspruch ist, dass das zu versteuernde Haushaltseinkommen für eine Familie mit einem Kind maximal bei 90.000 Euro pro Jahr liegt. Für jedes weitere Kind kann das Einkommen um 15.000 Euro höher liegen. Pro minderjährigem Kind erhalten Familien beim Hausbau oder Immobilienkauf einen Zuschuss von 1.200 Euro im Jahr über 10 Jahre lang, d. h. 12.000 Euro insgesamt je Kind.



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