Aktuelles
Infothek
Zurück zur ÜbersichtUmfang der Ermittlungspflicht des Finanzgerichts - Unzulässige Klage wegen fehlender ladungsfähiger Anschrift des Klägers
Eine ordnungsgemäße Klageerhebung erfordert gemäß § 65 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung grundsätzlich die Bezeichnung des Klägers unter Angabe der ladungsfähigen Anschrift (d. h. des tatsächlichen Wohnsitzes). Dies gilt auch dann, wenn der Kläger durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht (Az. 12 K 228/22).
Der Kläger hatte in der mündlichen Verhandlung angegeben, dass es sich bei der von ihm gegenüber dem Gericht mitgeteilten Anschrift nicht um seine Wohnanschrift, sondern eine Geschäftsanschrift handelt. Auf dem vom Vorsitzenden erteilten Hinweis, dass zum notwendigen Inhalt der Klageerhebung gemäß § 65 FGO die Mitteilung der Wohnanschrift erforderlich ist, andernfalls die Klage bereits aus diesem Grund unzulässig wäre, hat der vertretene Kläger keine weiteren Angaben gemacht.
Auf die Angabe der ladungsfähigen Anschrift könne zwar verzichtet werden, wenn durch die Angabe schützenswerte Interessen des Klägers gefährdet würden. Dann aber müssten dem Gericht die insoweit maßgebenden Gründe unterbreitet und glaubhaft gemacht werden, damit es prüfen kann, ob ausnahmsweise auf die Mitteilung der ladungsfähigen Anschrift des Klägers verzichtet werden kann. Die Klage war hier daher wegen fehlender ladungsfähiger Anschrift des Klägers unzulässig. Insbesondere sei die Anschrift nach § 105 FGO im Rubrum der gerichtlichen Entscheidung anzugeben, die auch als Vollstreckungstitel Bedeutung erlangen kann. Zudem sei die Klägeranschrift zumindest deshalb regelmäßig erforderlich, weil anders nicht sichergestellt werden könne, dass sich der Kläger bei etwaigem Unterliegen seiner Kostenpflicht nicht durch Unerreichbarkeit entzieht.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
![]() |
25.02.2025, 10:45
2025 werden mehr Rentner steuerpflichtig
Durch die in diesem Jahr zu erwartende Rentenerhöhung rutschen 2025 rund 73.000 Senioren neu in die Steuerpflicht. Das geht aus aktuellen Schätzungen des Bundesfinanzministeriums hervor. Somit werden insgesamt... mehr
25.02.2025, 10:41
Haushaltsnahe Dienstleistung: Steuerermäßigung auch für Pflege- und Betreuungsleistungen nur mit Rechnung und Überweisung
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen (gem. § 35a EStG) gibt es ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nur mit Rechnung und Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers. Die... mehr
25.02.2025, 10:36
Wichtige umsatzsteuerliche Änderungen durch das Wachstumschancengesetz
Durch das Wachstumschancengesetz wurde der Schwellenwert zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen angehoben - von 1.000 Euro auf 2.000 Euro. Unternehmer, deren... mehr
24.01.2025, 16:49
Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Für die Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen (Zinsen und Bearbeitungskosten) ist das maßgeblich "auslösende Moment" der Abschluss der Änderungsvereinbarung mit dem Kreditinstitut, mit welcher die Laufzeit... mehr
24.01.2025, 16:45
Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Leasingsonderzahlungen bei beruflich genutzten Fahrzeugen nicht mehr vollständig im Jahr der Zahlung als Werbungskosten abgezogen werden können. Stattdessen sind sie... mehr
ältere >> |