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Grundstück mit Lagerbewirtschaftung - Steuerschädliches Verwaltungsvermögen
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob ein sich im Sonderbetriebsvermögen befindendes Grundstück zum Verwaltungsvermögen nach § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ErbStG a. F. zählt
mehrAusschluss eines luxemburgischen Spezialimmobilienfonds von persönlicher Steuerbefreiung verstößt gegen Kapitalverkehrsfreiheit
Der Ausschluss eines luxemburgischen Spezialimmobilienfonds von der persönlichen Steuerbefreiung des § 11 Abs. 1 Satz 2 des Investmentsteuergesetzes 2004 verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Die Steuerbefreiung ist zu gewähren.
mehrBaum stürzt während Unwetter auf Auto - keine Gefährdungshaftung für Bäume
Fällt ein Baum auf ein parkendes Auto, so haftet der Verkehrssicherungspflichtige im Hinblick auf die Baumpflege nur dann für den Schaden, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass die mangelnde Standfestigkeit des Baumes bei einer regelmäßigen Kontrolle entdeckt worden wäre.
mehrMündlicher Vertrag bei Bauvorhaben von Verbrauchern nach Gesetzesänderung zum 01.01.2018 ist nichtig
Nach einer Gesetzesänderung zum 01.01.2018 bedürfen neu abgeschlossene Bauverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher der sog. Textform (§ 650i BGB). D. h., dass der Bauvertrag zwar keine Unterschriften tragen, der gesamte Vertrag aber in einem Text dokumentiert sein muss. Anders als nach früherer Rechtslage ist eine nur mündliche Absprache nicht mehr ausreichend.
mehrKein Vorsteuerabzug aus Arbeitgeberzuschuss für die "Kantinenbewirtschaftung" an einen selbstständigen Betreiber einer Betriebskantine
Ein Vorsteuerabzug aus einem Arbeitgeberzuschuss für die “Kantinenbewirtschaftung” an einen selbstständigen Betreiber einer Betriebskantine scheidet aus, wenn bereits bei Bezug dieser Leistung beabsichtigt war, diese ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Wertabgabe zu verwenden.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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28.10.2019
Zum Beweiswert eines "Freistempler"-Aufdrucks mit Datumsanzeige
Der Prozessbevollmächtigte einer GbR hatte gegen ein per Empfangsbekenntnis zugestelltes klageabweisendes Urteil Revision eingelegt. Das Revisionsschreiben war verspätet beim Bundesfinanzhof
eingegangen, die Geschäftsstelle hatte auf die verspätet eingegangene
Begründung der Revision hingewiesen. Es wurde sodann Wiedereinsetzung in
den vorigen Stand beantragt. Der Bundesfinanzhof hat dies mit der Begründung abgelehnt, dass Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur dann gewährt werden kann, wenn jemand ohne Verschulden verhindert ist, eine gesetzliche Frist einzuhalten. Die hierfür vorgetragenen Gründe waren nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend. Die Behauptung, dass der Schriftsatz am Tag des „Freistempler“- Aufdrucks auch zur Post gegeben worden sei, reichte alleine nicht. Daraus ließ sich nur schließen, dass an diesem Tag die Sendung versandfertig gemacht worden war. Ob sie auch tatsächlich versendet wurde, war damit nicht nachgewiesen. Anders wäre dies zu beurteilen, wenn das Schriftstück einen Poststempel ausgewiesen hätte. Dem Poststempel kommt eine weitaus höhere Beweiskraft zu.
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