Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
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Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Recht / Zivilrecht 
Donnerstag, 25.04.2024

Einseitige Preiserhöhung von Vodafone - Sammelklage-Anmeldung jetzt möglich

Vodafone erhöhte im Jahr 2023 bei laufenden Internet- und Festnetzanschlüssen einseitig die Preise – aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband ohne Grundlage. Mit dem Klage-Check können Verbraucher prüfen, ob die Klage zu ihrem Fall passt und sie kostenlos mitmachen können.

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Steuern / Einkommensteuer 
Donnerstag, 25.04.2024

Pauschalierung von Sachzuwendungen bei VIP-Logen

Der Bundesfinanzhof ging der Frage nach, wie die Einkommensteuer bei einer VIP-Loge zu pauschalieren ist, die ohne Bewirtungsleistungen und mit eingeschränkten Werbemöglichkeiten angemietet worden ist.

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Steuern / Einkommensteuer 
Donnerstag, 25.04.2024

Unterkunfts- und Verpflegungsleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG nicht steuerfrei

Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob zu den von § 3 Nr. 34 EStG a. F. erfassten Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung auch die mit der eigentlichen Präventionsleistung in Zusammenhang stehenden Verpflegungs-, Reise- und Unterkunftskosten sowie andere Nebenleistungen zählen.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Donnerstag, 25.04.2024

EU: Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

Das Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit kann dazu führen, dass in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu berücksichtigen sind.

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Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 24.04.2024

Datenschutz-Klagen gegen Facebook wegen sog. Scraping-Fälle im Internet erfolglos

Nicht allen Nutzern, die von einem Facebook-Datenleck von sog. Scraping-Fällen im Internet betroffen sind, kann automatisch ein Schadenersatzanspruch zugesprochen werden. Klagende müssten zusätzlich zu einem Datenschutzverstoß für ihren jeweiligen Einzelfall einen individuellen Schaden darlegen und beweisen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten


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26.11.2019

Vorsteuerabzug aus Anzahlungen

Ein Unternehmer hatte ein Blockheizkraftwerk bestellt und angezahlt. Er erhielt
es jedoch nicht, weil der Verkäufer insolvent und wegen Betrugs verurteilt
wurde. Das Finanzamt erkannte den Vorsteuerabzug aus dem Erwerb des
Blockheizkraftwerks nicht an. Der Bundesfinanzhof sah das anders. Unternehmer können die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für ihr Unternehmen ausgeführt werden, als Vorsteuer abziehen. Das setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus. Wurde die Steuer vor Ausführung der Umsätze gezahlt, ist sie abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet wurde. Diese Voraussetzungen waren erfüllt. Zudem muss der Eintritt des Steuertatbestands zum Zeitpunkt der Anzahlung „sicher“ sein. Im entschiedenen Fall waren alle maßgeblichen Elemente der künftigen Lieferung, wie etwa Kaufgegenstand, Kaufpreis und Lieferzeitpunkt, festgelegt. Unerheblich war, dass von Anfang an feststand, dass es nicht zur Lieferung des Blockheizkraftwerks kommen würde. Denn der Vorsteuerabzug hängt nicht davon ab, ob der Lieferant im Zahlungszeitpunkt die Leistung objektiv erbringen konnte und ob er das wollte.



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