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Öffentliches Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien überwiegt Denkmalschutz - Einzelfallprüfung bei Solaranlagen
Bei der Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden überwiegt regelmäßig das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien die Belange des Denkmalschutzes. Nur wenn besondere Umstände des Denkmalschutzes der Errichtung von Solaranlagen entgegenstehen, darf die Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis ausnahmsweise versagt werden.
mehrObstlandwirt mit angeschlossener Brennerei - Versteuerung bei Herstellung von Alkohol nicht nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte zu entscheiden, ob Entgelte für die Lieferung von alkoholischen Flüssigkeiten der Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug oder der Versteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 UStG unterliegen.
mehrFür freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner kein Freibetrag - Keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung
Das Bundessozialgericht entschied, dass freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Betriebsrentner von dem 2020 eingeführten Freibetrag nicht profitieren können. Darin liege keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung.
mehrBürgerliche Kleidung einer Influencerin - Keine Betriebsausgaben
Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind nicht als Erwerbsaufwendungen abziehbar. Dies gilt auch für die bürgerliche Kleidung einer Influencerin, und zwar unabhängig davon, ob deren Erwerb und Nutzung aus einer beruflichen/betrieblichen (Mit-)Veranlassung erfolgt ist.
mehrArbeitgeber erhalten keine Erstattung bei Entgeltfortzahlungsansprüchen ihrer Arbeitnehmer nach Infektionen mit dem Corona-Virus
Eine Arbeitgeberin hat gegen die zuständige Behörde keinen Anspruch auf Erstattung des Arbeitsentgelts, das sie ihrem im November 2022 mit dem Corona-Virus infizierten Arbeitnehmer weitergezahlt hatte, denn der Entschädigungsanspruch nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes ist gegenüber dem Entgeltfortzahlungsanspruch nachrangig.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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25.10.2024
Autohaus in Planungsphase: Kein Vorsteuerabzug für Erwerb eines Supersportwagens als Ausstellungsstück
Ein bereits vor der Erzielung von Ausgangsumsätzen als Ausstellungsstück für ein Autohaus erworbener sog. Supersportwagen (Porsche) kann eine Eingangsleistung sein, wenn die Verwendungsabsicht hinreichend belegt ist. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht (Az. 5 K 148/23).
Der Erwerb eines solchen "Supersportwagens" kann sich gleichwohl als gänzlich unangemessen erweisen, wenn die Erzielung von Umsätzen mit dem geplanten Autohaus noch in weiter Ferne liegt und von Umständen abhängt, auf die der Unternehmer keinen oder nur begrenzten Einfluss hat. Nach Maßgabe dieser Rechtsgrundsätze ist der Erwerb des Porsches vorliegend als unangemessen anzusehen. Dem vom Kläger begehrten Vorsteuerabzug steht hiermit das Vorsteuerabzugsverbot entgegen.
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