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Keine Umsatzsteuerermäßigung für die Lieferung von Kunstgegenständen - Weder Urheber noch Rechtsnachfolger
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz auch bei der Lieferung von Kunstgegenständen durch eine GbR zur Anwendung kommt, wenn der Urheber der Kunstgegenstände an der GbR beteiligt ist und die GbR keinen eigenen schöpferischen Beitrag geleistet hat.
mehrBerliner Versorgungswerk der Rechtsanwälte: Erhöhter Beitrag für freiwillige Mitglieder ist rechtmäßig
Die zum Jahr 2023 geänderte Verwaltungspraxis des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Berlin, nach der freiwillige Mitglieder nunmehr mindestens den Regelpflichtbeitrag in Höhe von 5/10 des höchsten Beitrags in der allgemeinen Rentenversicherung zahlen müssen, ist rechtmäßig.
mehrIm Jahr 2022 durch eine Steuerberatungsgesellschaft mbH per Telefax erhobene Klage ist zulässig
Eine im Jahr 2022 von einem Anwalt als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft mbH per Telefax eingelegte Klage ist nicht unzulässig, weil sie nicht über beA (das besondere elektronische Anwaltspostfach) eingelegt wurde.
mehrEinsatz von Herdenschutzhunden darf während Ruhezeiten eingeschränkt werden
Herdenschutzhunde bellen oft Tag und Nacht lautstark, um potenzielle Feinde abzuwehren. Wenn das mit dem Ruhebedürfnis von Anwohnern kollidiert, darf ihr Einsatz während Ruhezeiten eingeschränkt werden, auch in einem Wolfsgebiet.
mehrKeine Haftung der Bank für einen aufgrund Phishing-Angriffs vom Kunden grob fahrlässig freigegebenen Überweisungsbetrag
Wenn ein Kunde mittels PushTAN und Verifizierung über eine Gesichtserkennung nach einer Phishing-Nachricht die temporäre Erhöhung seines Überweisungslimits und eine anschließende Überweisung freigibt, handelt er grob fahrlässig. Die Bank schuldet in diesem Fall nicht die Rückerstattung des überwiesenen Betrags.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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25.09.2019
Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids durch Bescheid der Denkmalschutzbehörde
Eheleute hatten in ihrer Einkommensteuererklärung zu Sonderabschreibungen
führende Aufwendungen durch Baumaßnahmen an einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude nicht geltend gemacht. Die Einkommensteuerbescheide wurden bestandskräftig. Bescheinigungen der Denkmalbehörde wurden erst nach Rechtskraft der Einkommensteuerbescheide ausgestellt und dem Finanzamt mit dem Antrag auf Berücksichtigung der sich dadurch ergebenden Sonderabschreibungsbeträge eingereicht. Das Finanzamt lehnte die nachträgliche Änderung der Einkommensteuerbescheide ab.
Dagegen verpflichtete der Bundesfinanzhof das Finanzamt zur Änderung
der Bescheide. Nach dem Urteil ist die Bescheinigung der Denkmalbehörde
ein Grundlagenbescheid mit Bindungswirkung für den Einkommensteuerbescheid. Er ist deshalb zu ändern.
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