Aktuelles
Infothek
Datenschutz-Klagen gegen Facebook wegen sog. Scraping-Fälle im Internet erfolglos
Nicht allen Nutzern, die von einem Facebook-Datenleck von sog. Scraping-Fällen im Internet betroffen sind, kann automatisch ein Schadenersatzanspruch zugesprochen werden. Klagende müssten zusätzlich zu einem Datenschutzverstoß für ihren jeweiligen Einzelfall einen individuellen Schaden darlegen und beweisen.
mehrKlage gegen BioNTech wegen vermeintlicher Schäden durch Corona-Impfstoff abgewiesen
Eine Haftung nach dem Arzneimittelgesetz setzt voraus, dass das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein vertretbares Maß hinausgehen. Der fragliche Corona-Impfstoff war aber von der Europäischen Arzneimittelagentur vor dessen Zulassung ausführlich geprüft worden. Die Abwägung von Nutzen und Risiko war dabei eindeutig positiv ausgefallen.
mehrZur Vorsteuerberichtigung bei einer Organgesellschaft aufgrund erfolgreicher Insolvenzanfechtung durch den Organträger
Der Vorsteuerabzug ist auch dann bei der Organgesellschaft zu berichtigen, wenn der Leistende ein (bereits vereinnahmtes) Entgelt an den Organträger zurückzahlt, der die Zahlung erfolgreich angefochten hat.
mehrZahlungen aufgrund von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen umsatzsteuerbar
Alle Zahlungen aufgrund von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen, sei es Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG oder sei es Aufwendungsersatz nach § 97a Abs. 3 UrhG, sind umsatzsteuerbar.
mehrSteuerbarkeit von „Earn-Out-Zahlungen“ im Zusammenhang mit Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob es sich bei einer im Rahmen einer sog. Earn-Out-Klausel getroffenen Vereinbarung eines zusätzlichen variablen Entgelts um eine umsatzabhängige Kaufpreisabrede handelt mit der Folge, dass die Kaufpreiszahlungen für den Mitunternehmeranteil erst im Zeitpunkt des Zuflusses zu besteuern sind und nicht auf den Veräußerungszeitpunkt zurückwirken.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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22.06.2020
Werbende Angaben im Exposé einer Immobilie stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar
Ein Immobilien-Verkäufer hatte sein Hausgrundstück verkauft und dabei Sachmängelansprüche ausgeschlossen. Das Gebäude wurde 1920 gebaut und war im Kaufvertrag als sanierungsbedürftig beschrieben. Im Exposé hieß es allerdings, das Haus sei „mit wenigen Handgriffen bereit, neue Besitzer zu beherbergen“. Nach dem Verkauf stellte sich allerdings heraus, dass es nicht nur weniger Handgriffe, sondern einer grundlegenden Sanierung bedurfte.
Das Oberlandesgericht Dresden entschied, dass der Käufer hier keine Ansprüche aus Gewährleistungsrechten hat. Die Angaben im Exposé würden keine Beschaffenheitsgarantie bezüglich des Wohn- und Sanierungszustandes des Hauses darstellen. Die Aussagen hätten nicht als konkrete Zustandsbeschreibung, sondern als inhaltsleere Floskel verstanden werden können, da sie rein werblicher Natur waren. Es liege auch keine Arglist des Verkäufers vor. Dass das Gebäude mit wenigen Handgriffen bereit sei, neue Besitzer zu beherbergen, sei grundsätzlich nicht falsch, denn der Verkäufer habe das Objekt bis zur Übergabe bewohnt.
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