Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
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Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Steuern / Umsatzsteuer 
Mittwoch, 21.05.2025

Vermietung von Maschinen an Unternehmer zur Löschung von Seeschiffen: Zur Steuerpflicht mittelbarer Leistungen für die Seeschifffahrt

Ist die Vermietung von Spezialfahrzeugen an einen Unternehmer, der damit (steuerfrei) Seeschiffe löscht, umsatzsteuerfrei, wenn mit den Maschinen auch andere Arbeiten ausgeführt werden können?

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Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 21.05.2025

Werbung mit Zahlungsmodalität „Kauf auf Rechnung“ muss Hinweis auf Bonitätsprüfung enthalten

Kunden eines Online-Versandhändlers, die „auf Rechnung“ kaufen, müssen darauf hingewiesen werden, dass sie dafür kreditwürdig sein müssen.

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Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 21.05.2025

Gutachten „Vereinfachte Einkommensbesteuerung“ vorgelegt

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat sein Gutachten „Vereinfachte Einkommensbesteuerung – Möglichkeiten und Grenzen illustriert am Beispiel steuerlicher Abzüge in der Arbeitnehmerbesteuerung“ vorgelegt.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Mittwoch, 21.05.2025

Gesetzliche Krankenkasse muss Neurostimulationsanzug nicht übernehmen

Ein Ganzkörper-Neurostimulationsanzug für Patienten mit Multipler Sklerose muss nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

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Steuern / Verfahrensrecht 
Dienstag, 20.05.2025

Mitteilung an Steuerpflichtigen über ergebnislose Außenprüfung ist kein Verwaltungsakt

Eine Mitteilung an den Steuerpflichtigen, dass die durchgeführte Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt hat, stellt – obwohl sie eine Änderungssperre bewirkt – keinen Verwaltungsakt dar.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten


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27.09.2024

Grundfreibetrag 2024 soll um 180 Euro steigen

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (BT-Drs. 20/12783). Der steuerliche Kinderfreibetrag soll um 228 Euro auf 6.612 Euro steigen.

Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit der Erhöhung damit, dass zum 1. Januar 2024 die Leistungen im Sozialrecht stärker gestiegen sind als noch 2022 im Existenzminimumbericht prognostiziert. Der Regierungsentwurf wird zurzeit im Bundestag diskutiert und wird demnächst entschieden.



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