Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
/

Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Verfahrensrecht 
Freitag, 09.08.2024

Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten

Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO ist auch zulässig, wenn die unzutreffende Berücksichtigung der von einem Dritten übermittelten Daten auf einen Fehler der Finanzbehörde zurückzuführen ist (Az. IX R 20/23).

Im vorliegenden Fall war streitig, ob das Finanzamt zur Änderung des Einkommensteuerbescheids 2018 nach § 175b Abs. 1 AO berechtigt war. Im Kalenderjahr 2018 erhielt der Kläger eine Abfindung i. H. v. 9.000 Euro. Diese war laut der durch den Arbeitgeber der Finanzverwaltung elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigung in dem als Bruttoarbeitslohn ausgewiesenen Betrag enthalten. Der Kläger trug die Abfindung in seiner Einkommensteuererklärung zwar zutreffend ein, erklärte jedoch hinsichtlich des Bruttoarbeitslohns einen um 9.000 Euro gekürzten Betrag. Das beklagte Finanzamt berücksichtigte im Einkommensteuerbescheid den gekürzten Bruttoarbeitslohn, nachdem es die Voraussetzungen einer ermäßigten Besteuerung der Abfindung überprüfte. Als das Finanzamt verwaltungsintern darauf hingewiesen wurde, dass durch die bisherige Veranlagung die Abfindung im Ergebnis der Besteuerung entzogen worden sei, erließ es einen geänderten Einkommensteuerbescheid. Der Kläger war der Ansicht, dass eine Änderung der ursprünglichen Veranlagung nicht mehr möglich gewesen sei.

Der Bundesfinanzhof folgte dem nicht. Vorliegend sei das Finanzamt berechtigt und verpflichtet, den Einkommensteuerbescheid zu ändern. Die von der mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörden übermittelten Daten i. S. d. § 93c AO seien bei der ursprünglichen Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt worden.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten

Feed

11.09.2024

Bewirtung eigener Arbeitnehmer - „Geschäftliche” Veranlassung von Bewirtungskosten?

Eine „geschäftliche” Veranlassung fehlt vor allem dann, wenn ein Unternehmen seine eigenen Arbeitnehmer bewirtet. Nur derjenige Bewirtungsaufwand, der betrieblich veranlasst ist, aber auf die eigenen...   mehr


11.09.2024

Steuerfreie Zuschläge für Bereitschaftsdienste

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass sich die Steuerfreiheit von Nachtarbeitszuschlägen nach den regelmäßigen monatlichen Dienstbezügen (Grundlohn) und nicht nach dem...   mehr


11.09.2024

Weder Umfang ausbezahlter Arbeitslöhne noch Höhe der Lohnsteuer genau feststellbar - Schätzung rechtmäßig

Das Finanzgericht Nürnberg hatte zu entscheiden, ob das Finanzamt berechtigt war, einen Fliesenleger, der den Umsatz nicht allein mit seinen Arbeitnehmern im erklärten Umfang erbracht haben kann, mit...   mehr


23.07.2024

Gesetz zur Arbeitszeiterfassung: Zeitpunkt unklar

Die Bundesregierung kann noch keinen Zeitplan darüber aufstellen, wann das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung für alle Beschäftigten kommen wird. Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts über die Pflicht zur...   mehr


23.07.2024

Die E-Rechnung kommt

Um den digitalen Wandel in Deutschland voranzutreiben, wurde im Rahmen des sog. Wachstumschancengesetzes mit Wirkung ab dem 01.01.2025 die verpflichtende E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich eingeführt. Bei...   mehr


ältere >>