Aktuelles
Infothek
Datenschutz-Klagen gegen Facebook wegen sog. Scraping-Fälle im Internet erfolglos
Nicht allen Nutzern, die von einem Facebook-Datenleck von sog. Scraping-Fällen im Internet betroffen sind, kann automatisch ein Schadenersatzanspruch zugesprochen werden. Klagende müssten zusätzlich zu einem Datenschutzverstoß für ihren jeweiligen Einzelfall einen individuellen Schaden darlegen und beweisen.
mehrKlage gegen BioNTech wegen vermeintlicher Schäden durch Corona-Impfstoff abgewiesen
Eine Haftung nach dem Arzneimittelgesetz setzt voraus, dass das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein vertretbares Maß hinausgehen. Der fragliche Corona-Impfstoff war aber von der Europäischen Arzneimittelagentur vor dessen Zulassung ausführlich geprüft worden. Die Abwägung von Nutzen und Risiko war dabei eindeutig positiv ausgefallen.
mehrZur Vorsteuerberichtigung bei einer Organgesellschaft aufgrund erfolgreicher Insolvenzanfechtung durch den Organträger
Der Vorsteuerabzug ist auch dann bei der Organgesellschaft zu berichtigen, wenn der Leistende ein (bereits vereinnahmtes) Entgelt an den Organträger zurückzahlt, der die Zahlung erfolgreich angefochten hat.
mehrZahlungen aufgrund von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen umsatzsteuerbar
Alle Zahlungen aufgrund von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen, sei es Schadensersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG oder sei es Aufwendungsersatz nach § 97a Abs. 3 UrhG, sind umsatzsteuerbar.
mehrSteuerbarkeit von „Earn-Out-Zahlungen“ im Zusammenhang mit Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob es sich bei einer im Rahmen einer sog. Earn-Out-Klausel getroffenen Vereinbarung eines zusätzlichen variablen Entgelts um eine umsatzabhängige Kaufpreisabrede handelt mit der Folge, dass die Kaufpreiszahlungen für den Mitunternehmeranteil erst im Zeitpunkt des Zuflusses zu besteuern sind und nicht auf den Veräußerungszeitpunkt zurückwirken.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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29.11.2021
Aktienzuteilung durch ausländischen "Spin-Off"
Ein Steuerpflichtiger hielt Aktien der Hewlett-Packard Company (HPC), einer Kapitalgesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware. Nachdem die HPC in Hewlett-Packard Inc. (HPI) umbenannt und das Unternehmenskundengeschäft der HPI auf ihre Tochtergesellschaft Hewlett-Packard Enterprise Company (HPE) übertragen worden war, erhielten die Aktionäre im Rahmen eines „Spin-Off“ Aktien der HPE. Diese buchte die Bank des Steuerpflichtigen in dessen Depot ein. Nunmehr war der Steuerpflichtige im selben Verhältnis an beiden Gesellschaften beteiligt. Das beklagte Finanzamt behandelte die Aktienzuteilung als steuerpflichtigen Kapitalertrag. Das Finanzgericht Düsseldorf gab der hiergegen gerichteten Klage statt.
Der Bundesfinanzhof bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts und wies die Revision des Finanzamts als unbegründet zurück. Er ordnete die Zuteilung der HPE-Aktien nicht als steuerpflichtige Sachausschüttung, sondern als steuerneutralen Kapitalertrag ein. Eine steuerneutrale Zuteilung von Aktien sei auch bei einem US-amerikanischen „Spin-Off“ möglich. Voraussetzung sei nach Auffassung der Richter, dass die „wesentlichen Strukturmerkmale“ einer Abspaltung i. S. des Umwandlungsgesetzes erfüllt seien. Die Kapitalverkehrsfreiheit gebiete eine Erstreckung von steuerneutralen Kapitalerträgen auf ausländische Vorgänge. Rechtsfolge dieser Anwendung sei, dass die Einbuchung der aufgrund des „Spin-Off“ erhaltenen Aktien im Depot des Steuerpflichtigen nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führe. Erst im Zeitpunkt einer späteren Veräußerung der Aktien der HPE bzw. HPI seien etwaige Veräußerungsgewinne zu versteuern.
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