Aktuelles
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Notarielle Unterschrift lediglich auf dem verschlossenen Umschlag des Erbvertrags
Das Oberlandesgericht Bremen entschied, dass ein Erbvertrag auch dann wirksam abgeschlossen ist, wenn der Notar seine Unterschrift lediglich auf den Umschlag setzt, in dem der Erbvertrag verwahrt wird.
mehrErleichterungen beim Nachweis einer Behinderung zwecks Kindergeldanspruch
Das Finanzgericht Hamburg hat in seinem Urteilsfall die Frage geklärt, wie Eltern dem Finanzamt nachweisen müssen, dass ihr Kind vor seinem 25. Geburtstag wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung gelitten hat.
mehrZum Anscheinsbeweis bei Zustellung einer Kündigung per Einwurf-Einschreiben
Das Bundesarbeitsgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Versendung einer Kündigung per Einwurf-Einschreiben geeignet ist, den Zugang der Kündigung beim Empfänger nachweisen zu können.
mehrNur anteiliger Schuldzinsenabzug bei Schenkung eines Teils des Vermietungsobjekts
Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG sind Schuldzinsen vollumfänglich als Werbungskosten abziehbar, soweit sie mit einer bestimmten Einkunftsart in Zusammenhang stehen.
mehrZur umsatzsteuerlichen Behandlung von Fitnessstudiobeiträgen im Lockdown
Der Bundesfinanzhof hatte sich mit den Auswirkungen der behördlich angeordneten Schließungen von Fitnessstudios während des Corona-Lockdowns auf die umsatzsteuerliche Behandlung der Mitgliedsbeiträge befasst.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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26.11.2024
Steuerentlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell
Kinderbetreuungskosten können nur bei demjenigen steuermindernd als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG) berücksichtigt werden, der sie getragen hat. Die alleinige Zuordnung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende zu lediglich einem Elternteil verstößt auch im Falle des paritätischen Wechselmodells nicht gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.
Bei nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eltern wird im Rahmen der (nach § 31 Satz 4 EStG durchzuführenden) Günstigerrechnung bei jedem Elternteil der Kindergeldanspruch im Umfang des bei ihm zu berücksichtigenden Kinderfreibetrags angesetzt, unabhängig davon, ob der jeweilige Elternteil die tatsächliche Verfügungsmacht über das Kindergeld erlangt hat. Dies stellte der Bundesfinanzhof klar (Az. III R 1/22).
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