Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
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Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Recht / Zivilrecht 
Freitag, 24.03.2023

Lange Trennungszeit - Begrenzter Versorgungsausgleich rechtmäßig

Nach einer Scheidung sorgt der Versorgungsausgleich für eine faire Aufteilung von Rentenanrechten zwischen den Ex-Partnern. Wenn die Trennung selbst aber schon lange zurück liegt, kann der Versorgungsausgleich begrenzt werden.

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Steuern / Einkommensteuer 
Freitag, 24.03.2023

"Millionärsfonds" - Steuerliche Privilegierung zulässig

Das Investmentgesetz ermöglicht steuerliche Privilegierungen für luxemburgische Spezialfonds in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung auch dann, wenn der Anleger maßgeblich oder alleine faktisch Einfluss auf die Verwaltung des Investmentfonds nimmt.

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Steuern / Verfahrensrecht 
Freitag, 24.03.2023

"Sinnlose" Erklärung gegenüber Finanzamt - Umdeutung in Einspruch möglich

Wenn gegenüber dem Finanzamt eine Stellungnahme zu einer streitigen Frage abgegeben wird, die nicht als Einspruch ausgelegt werden kann, kommt gleichwohl nach dem Rechtsgedanken des § 140 BGB eine Umdeutung in einen Einspruch in Betracht.

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Recht / Zivilrecht 
Freitag, 24.03.2023

Grundstücksübertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung kann bei heilloser Zerrüttung des Verhältnisses rückgängig gemacht werden

Ein Grundstücksübertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung kann wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage rückgängig gemacht werden, wenn das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien heillos zerrüttet ist und dem Übertragenden die Zerrüttung allein nicht anzulasten ist.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Donnerstag, 23.03.2023

Trotz Ausbildungsabbruchs keine Rückzahlung von Grundsicherungsleistungen

Wenn ein Jugendlicher die Ausbildung abbricht, kann die Rückforderung von Grundsicherungsleistungen wegen sozialwidrigen Verhaltens gegen das Übermaßverbot verstoßen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten


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25.01.2023

Anlaufhemmung bei der Erbschaftsteuer bei unklaren Verhältnissen

Um die Verjährungsfrist für die Erbschaftsteuer in Gang zu setzen, muss der Erbe mit einer solchen Zuverlässigkeit und Gewissheit Kenntnis von seinem unangefochtenen Erbschaftserwerb erlangt haben, dass er in der Lage ist und von ihm deshalb auch erwartet werden kann, seine Anzeigepflicht (§ 30 ErbStG) zu erfüllen. So entschied das Sächsische Finanzgericht.

Der Anlauf der Festsetzungsfrist wurde im Streitfall auch nicht aus anderen Gründen in Gang gesetzt. Die Anzeige des Erbfalls durch andere als den Erben, zum Beispiel eine Bank, lasse die Festsetzungsfrist nicht beginnen.

Bei völlig unklaren Verhältnissen könne im Einzelfall Kenntnis erst mit der Erteilung des Erbscheins vorliegen. Wenn ein Nachlasspfleger eingesetzt werde, stehe es im Ermessen des Finanzamts, den Erbschaftsteuerbescheid diesem gegenüber zu erlassen.



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