Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
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Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Recht / Zivilrecht 
Freitag, 18.07.2025

Hundehalsband ohne Leder -Keine Werbung mit "Apfelleder"-Bezeichnung

Ein Produkt, (z. B. ein Hundehalsband), das nicht aus Leder besteht, darf nicht mit der Bezeichnung „Apfelleder“ beworben werden. In der Bezeichnung “Apfelleder” liegt eine Gefahr der Irreführung von Verbrauchern, denn diese verstehen unter “Leder” ein natürliches, durch Gerben tierischer Häute und Felle hergestelltes Produkt.

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Recht / Zivilrecht 
Freitag, 18.07.2025

Haftungsfragen bei Autobahnunfall: Lkw blinkt - Pkw zieht durch

Viele Autofahrer kennen die Situation: Man fährt auf der Autobahn und ein Lastwagen vor einem blinkt. Soll man noch vorbeiziehen oder bremsen? Und wann darf der Lastwagen ausscheren? Diesen Fall hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth zu entscheiden.

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Steuern / Einkommensteuer 
Freitag, 18.07.2025

Vorweggenommene Aufwendungen für eigene Bestattung - Keine außergewöhnlichen Belastungen

Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Bei den Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge fehlt es an der Zwangsläufigkeit.

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Steuern / Einkommensteuer 
Freitag, 18.07.2025

Ferienwohnung kann eine erste Tätigkeitsstätte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein

Eine Ferienwohnung stellt eine erste Tätigkeitsstätte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar, wenn der Vermieter mindestens ein Drittel seiner regelmäßigen Arbeitszeit für das Objekt dort verrichtet.

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Steuern / Lohnsteuer 
Donnerstag, 17.07.2025

Lohnsteuerbescheinigung verloren: Was ist zu tun?

Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein entscheidendes Dokument für Ihre jährliche Steuererklärung. Es listet alle relevanten Informationen über Ihre Einkünfte und die abgezogene Lohnsteuer auf. Was aber, wenn Sie diese Bescheinigung verlieren? Keine Panik! In diesem Beitrag erfahren Sie, was zu tun ist, um eine Ersatzbescheinigung zu erhalten und Ihre Steuererklärung fristgerecht einzureichen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten


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26.05.2025

Keine Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei Fahrzeit zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte von etwa einer Stunde

Ein Geschäftsführer war bei einer etwa 30 km entfernt ansässigen Arbeitgeberin angestellt und mietete eine Zweitwohnung in ca. 1 km Entfernung von seiner Arbeitsstätte. Er machte einen Anspruch auf Berücksichtigung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend.

Das Finanzgericht Münster wies die Klage ab (Az. 1 K 1448/22). Das Finanzamt habe hier zu Recht abgelehnt, bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbstständiger Arbeit zusätzliche Werbungskosten für die geltend gemachte doppelte Haushaltsführung zu berücksichtigen. Der Ort des eigenen Hausstands und der Beschäftigungsort des Klägers fallen im Streitfall nicht auseinander, denn der Kläger könne seine Arbeitsstätte von seinem ca. 30 km entfernten Hausstand aus mit dem Pkw ausweislich eines Online-Routenplaners im Berufsverkehr innerhalb von 50 bis 55 Minuten erreichen. Da die üblichen Wegezeiten maßgeblich seien, sei nicht darauf abzustellen, dass die Fahrzeit nach Angaben des Klägers aufgrund von Baustellen zeitweise im Einzelfall länger gedauert haben sollte. Außerhalb des Berufsverkehrs betrage die Fahrzeit ausweislich des Online-Routenplaners lediglich ca. 30 Minuten.



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