Aktuelles
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Grunderwerbsteuerpflicht von „nachträglichen Sonderwünschen“ beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude
Entgelte für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche bei einer noch zu errichtenden Immobilie unterliegen der Grunderwerbsteuer, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag besteht.
mehrVerkehrssicherungspflicht und Haftung bei einem Unfall auf Baumschaukel
Das Landgericht Lübeck hat einen Grundstückseigentümer zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, nachdem sich eine Jugendliche auf dem Grundstück schwer verletzt hatte.
mehrZur Steuerfreiheit von sog. Altersteilzeit-Aufstockungsbeträgen
Wird das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit nach dem AltTZG aufgestockt, steht der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags nicht entgegen, dass sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet.
mehrLückenhafte Vertragsinformation: Telekommunikationsdienstleister darf Router-Miete nicht verschweigen
In die Kategorie der anzeigepflichtigen Dienste und Preise fällt auch die Router-Miete, wenn dieser im Angebotspaket eines Telekommunikationsdienstleisters mit einem Festnetz- und Internettarif angeboten wird.
mehrZur objektiven Feststellungslast für den Zufluss einer verdeckten Gewinnausschüttung
Ein Finanzamt muss die Feststellungslast dazu tragen, ob hinzugeschätzte Betriebseinnahmen auf Grund einer Betriebsprüfung den Gesellschaftern (hier: Schwarzeinnahmen) tatsächlich zugeflossen sind.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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24.01.2025
Periodengerechte Verteilung einer Leasingsonderzahlung im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Fahrzeuggesamtkosten
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Leasingsonderzahlungen bei beruflich genutzten Fahrzeugen nicht mehr vollständig im Jahr der Zahlung als Werbungskosten abgezogen werden können. Stattdessen sind sie periodengerecht auf die Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen (Az. VI R 9/22).
Leasingsonderzahlungen und ähnliche Vorauszahlungen müssen den jeweiligen Veranlagungszeiträumen anteilig zugeordnet werden.
Das Urteil ändert die bisherige Rechtsprechung, nach der Leasingsonderzahlungen sofort im Zahlungsjahr abgezogen werden konnten.
Hinweis:
Arbeitnehmer mit Leasingfahrzeugen sollten die neuen Vorgaben beachten und Kosten entsprechend verteilen. Es gilt, die geänderten Grundsätze zu beachten, um unzulässige Werbungskostenabzüge zu vermeiden.
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