Aktuelles
Infothek
Zerstörtes Vertrauensverhältnis aufgrund eines zerrütteten Mietverhältnisses - Fristlose Kündigung durch Vermieter nur bei Verschulden des Mieters gerechtfertigt
Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Mietvertragsparteien aufgrund einer Zerrüttung zerstört ist, rechtfertigt dies nur dann die fristlose Kündigung durch den Vermieter, wenn feststeht, dass die Zerrüttung durch ein pflichtwidriges Verhalten des Mieters verursacht worden ist.
mehrAltersvorsorgezulage: Tilgung eines im Wege der Erbfolge gemeinsam mit einer selbstgenutzten Wohnung übernommenen Darlehens kann wohnungswirtschaftliche Verwendung sein
In der Tilgung eines im Wege der Erbfolge gemeinsam mit einer selbstgenutzten Wohnung übernommenen Darlehens kann eine wohnungswirtschaftliche Verwendung i. S. d. § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu sehen sein. Die Auszahlung begünstigten Altersvorsorgevermögens ist zu gewähren.
mehrEntfallen der erweiterten Gewerbeertragskürzung für Grundstücksunternehmen wegen Haltens von Oldtimerfahrzeugen als Kapitalanlage
Bei einer GmbH, die eigenes Immobilienvermögen hält und verwaltet, entfällt die erweiterte Gewerbeertragskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, wenn sie als Kapitalanlage zwei Oldtimerfahrzeuge erworben hat.
mehrUnbefugte Gebrauchsüberlassung der Mietwohnung an Dritte zur Nutzung von vier bis sechs Wochen - Fristlose Kündigung rechtmäßig
Wenn ein Mieter für eine vorübergehende Zeit Besuch bei sich aufnimmt, liegt keine unbefugte Gebrauchsüberlassung vor. Diese Grenze wird aber bei einem Aufenthalt von vier bis sechs Wochen überschritten, sodass ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch den Vermieter besteht.
mehrUnterlassungsanspruch begründet bei Verdacht der Grundstücksüberwachung durch Wildkamera des Nachbarn
Wenn eine Wildkamera des Nachbarn so aufgestellt ist, dass die Möglichkeit des Erfassens des Nachbargrundstücks besteht, begründet dies einen Unterlassungsanspruch. Dieser entfällt nicht dadurch, dass die Kamera entfernt und zugesichert wird, dass sie nicht mehr aufgestellt wird. Dadurch wird die Wiederholungsgefahr nicht beseitigt.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
Zurück zur Übersicht
26.08.2020
Keine Doppelberücksichtigung von einmaligem Aufwand
Im Streitfall wurden im Jahr 2008 angeschaffte und in 2009 bezahlte Klimageräte versehentlich doppelt erfasst. Zunächst wurden diese im Zahlungsjahr als sofort abzugsfähige Werbungskosten berücksichtigt und zusätzlich im Wege der Absetzung für Abnutzung (AfA) beginnend ab Anschaffung in 2008. Zwar wurde der Fehler durch eine Betriebsprüfung festgestellt. Die Streichung des sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwandes unterblieb jedoch. Mittlerweile konnte der Sofortabzug des Erhaltungsaufwandes nicht mehr rückgängig gemacht werden, da das Jahr 2009 feststellungsverjährt ist. Die Klägerin (eine Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts - GbR) begehrte für die Folgejahre nun trotz des nicht geänderten Sofortabzugs die Berücksichtigung der weiteren Abschreibung. Mit der Klage hatte sie in erster Instanz keinen Erfolg.
Der Bundesfinanzhof wies die Revision der Klägerin ab. Die Vorinstanz - das Finanzgericht Düsseldorf - habe die Gewährung von Werbungskosten in Form von AfA für das Streitjahr zu Recht abgelehnt. Durch die Geltendmachung der AfA und die gleichzeitige Berücksichtigung der vollständigen Netto-Anschaffungskosten als sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwand) habe die Klägerin ihr AfA-Volumen für die Klimageräte vollständig verbraucht, so der Bundesfinanzhof.
Zurück zur Übersicht