Aktuelles
Infothek
Verdienstausfallentschädigung während Corona-Quarantäne kann trotz fehlender COVID-19-Impfung bestehen
Dem Anspruch eines Arbeitgebers auf Verdienstausfallentschädigung für einen Arbeitnehmer, der sich im Dezember 2021 nach einer SARS-CoV-2-Infektion in Absonderung bzw. Quarantäne begeben musste, steht nicht entgegen, dass der Arbeitnehmer keine COVID-19-Impfung in Anspruch genommen hatte.
mehrFür Vorsorgeaufwendungen bei Bezug von steuerfreiem Arbeitslohn aus einer Tätigkeit in einem Drittstaat kein Sonderausgabenabzug
Wenn ein Steuerpflichtiger für eine Tätigkeit in einem Drittstaat steuerfreien Arbeitslohn bezieht, sind hiermit im Zusammenhang stehende Vorsorgeaufwendungen zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Berücksichtigung nicht als Sonderausgaben abziehbar.
mehrEntlastung von Kapitalertragsteuer für nach der Liquidationsentscheidung erfolgte Ausschüttungen einer aufgelösten Tochtergesellschaft
Das Finanzgericht Köln nahm Stellung zur Entlastung von Kapitalertragsteuer für nach der Liquidationsentscheidung erfolgte Ausschüttungen einer aufgelösten Tochtergesellschaft, wenn diese aus vor der Auflösung erzielten Gewinnen stammen.
mehrAnlagenkauf: Haftung eines Finanzdienstleisters für Pflichtverletzung im Rahmen der Anlagenvermittlung
Das Landgericht München I hat einen Finanzdienstleister zur Zahlung von 3 Millionen Euro Schadensersatz an eine Gemeinde in Baden-Württemberg aufgrund einer Pflichtverletzung wegen einer fehlerhaften Auskunft verurteilt.
mehrZulassung zur Fahrlehrerprüfung: Nur Realschulabschluss reicht nicht
Wer den Beruf eines Fahrlehrers ausüben möchte, muss für die Zulassung zur erforderlichen Fahrlehrerprüfung über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder über eine gleichwertige Vorbildung verfügen. Ein mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) reicht hierfür nicht aus.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
Zurück zur Übersicht
24.03.2023
Ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants soll bleiben
Der Verzehr von Speisen in Restaurants soll dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % besteuert werden. Dieses Ziel verfolgt der am 02.03.2023 von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 % auf den ermäßigten Satz von 7 % war zum 01.07.2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert worden, zuletzt bis Ende 2023.
Zurück zur Übersicht