Aktuelles
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Umfang der Ermittlungspflicht des Finanzgerichts - Unzulässige Klage wegen fehlender ladungsfähiger Anschrift des Klägers
Eine ordnungsgemäße Klageerhebung erfordert grundsätzlich die Bezeichnung des Klägers unter Angabe der ladungsfähigen Anschrift (d. h. des tatsächlichen Wohnsitzes). Dies gilt auch dann, wenn der Kläger durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist.
mehrZahlungen im Rahmen von vor dem Umzug aus den USA nach Deutschland in den USA abgeschlossenen Altersvorsorgeplänen als Sonderausgaben abzugsfähig
Das Finanzgericht München entschied über die steuerliche Berücksichtigung von Zahlungen an Altersvorsorgepläne in den USA.
mehrEntfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Betätigung als Autohändler
Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Bundespolizeibeamten aus dem Dienst entfernt. Er hatte ein schweres Dienstvergehen begangen, denn die Betätigung als Autohändler stellte eine genehmigungsbedürftige Nebentätigkeit dar, die weder formell genehmigt noch materiell genehmigungsfähig war.
mehrBeim Hausverkauf müssen Wohnraumfotos im Online-Exposé freigegeben sein - Schadensersatzansprüche bei Datenschutz-Verletzung
Wenn ein Makler Fotos einer Immobilie für ein Exposé verwenden will, benötigt er die Einwilligung der Bewohner des Hauses, denn Bilder von bewohnten Räumen sind sog. personenbezogene Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung. Benutzt der Makler bei der Verkaufswerbung solche Bilder ohne Einwilligung, kann dies Schadensersatzansprüche in Form von Schmerzensgeld zur Folge haben.
mehrTeilweise Schenkung einer Immobilie ist kein privates Veräußerungsgeschäft
Das Niedersächsische Finanzgericht hatte zu entscheiden, ob bei teilentgeltlicher Übertragung von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Veräußerungsgewinn oder ein Veräußerungsverlust zu versteuern ist.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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24.06.2024
Jahressteuergesetz 2024 vom Bundeskabinett beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 05.06.2024 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG 2024) beschlossen. Es sieht wesentliche Maßnahmen vor, um z. B. den Abbau von Bürokratie voranzutreiben oder die Digitalisierung zu beschleunigen und ändert mit etwa 130 Einzelmaßnahmen eine Vielzahl von Gesetzen quer durch das Steuerrecht. Da die Gesetzgebungsverfahren in der letzten Zeit gezeigt haben, dass Verschiebungen oftmals vorkommen, kann bisher noch keine definitive Aussage zum weiteren Zeitplan getroffen werden.
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