Aktuelles
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Gemeinnützigkeit: Zur formellen Satzungsmäßigkeit einer ausländischen Satzung
Der Bundesfinanzhof hat dazu Stellung genommen, wie sich die Vorschriften anderer Staaten auf die deutschen Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts bei im Inland beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Stiftungen auswirken.
mehrKein Vorsteuerabzug für schwarze Kleidung von Trauerredner und Trauerbegleiter
Handelt es sich bei dem schwarzen Anzug, der schwarzen Damenbluse und dem schwarzen Damenpullover sowie den schwarzen Schuhen um typische Berufskleidung hauptberuflich tätiger Trauerredner und Trauerbegleiter, sodass deren Anschaffungs- und Reinigungskosten zum Vorsteuerabzug berechtigen?
mehrAustausch der analogen mit digitaler Klingelanlage - Vermieter muss ursprünglichen Zustand wiederherstellen
Ein Vermieter ist nicht berechtigt, eigenmächtig eine analoge Klingelanlage durch eine digitale Anlage auszutauschen. Dem Mieter steht insofern ein Anspruch auf Wiederherstellung einer vollständigen und funktionstüchtigen Klingelanlage zu.
mehrBei fehlender Sorgfalt Mitverschulden an Unfall - Straßenbauarbeiter muss auf Straßenverkehr achten
Ein Straßenbauarbeiter, der auf einer für den fließenden Verkehr freigegebenen Fahrbahn tätig ist, ist als Verkehrsteilnehmer einzustufen, sodass ihn die Sorgfaltspflicht aus § 1 Abs. 2 StVO trifft. Kommt er dieser Sorgfalt nicht nach, kann ihm ein Mitverschulden an einem Unfall angelastet werden.
mehrSteuertermine Februar 2023
Die Steuertermine des Monats Februar 2023 auf einen Blick.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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24.11.2022
Freiwillige Zahlung einer Umsatzsteuer-Vorauszahlung des Vorjahres vor Fälligkeit als Betriebsausgabe
Der Bundesfinanzhof vertritt die Auffassung, die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Voranmeldungszeitraum des Dezembers des Vorjahres, die zwar innerhalb des maßgeblichen Zehn-Tages-Zeitraums geleistet, aber wegen einer Dauerfristverlängerung erst danach fällig wird, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung erst im Jahr des Abflusses als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.
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