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Grundstück mit Lagerbewirtschaftung - Steuerschädliches Verwaltungsvermögen
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob ein sich im Sonderbetriebsvermögen befindendes Grundstück zum Verwaltungsvermögen nach § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ErbStG a. F. zählt
mehrAusschluss eines luxemburgischen Spezialimmobilienfonds von persönlicher Steuerbefreiung verstößt gegen Kapitalverkehrsfreiheit
Der Ausschluss eines luxemburgischen Spezialimmobilienfonds von der persönlichen Steuerbefreiung des § 11 Abs. 1 Satz 2 des Investmentsteuergesetzes 2004 verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Die Steuerbefreiung ist zu gewähren.
mehrBaum stürzt während Unwetter auf Auto - keine Gefährdungshaftung für Bäume
Fällt ein Baum auf ein parkendes Auto, so haftet der Verkehrssicherungspflichtige im Hinblick auf die Baumpflege nur dann für den Schaden, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass die mangelnde Standfestigkeit des Baumes bei einer regelmäßigen Kontrolle entdeckt worden wäre.
mehrMündlicher Vertrag bei Bauvorhaben von Verbrauchern nach Gesetzesänderung zum 01.01.2018 ist nichtig
Nach einer Gesetzesänderung zum 01.01.2018 bedürfen neu abgeschlossene Bauverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher der sog. Textform (§ 650i BGB). D. h., dass der Bauvertrag zwar keine Unterschriften tragen, der gesamte Vertrag aber in einem Text dokumentiert sein muss. Anders als nach früherer Rechtslage ist eine nur mündliche Absprache nicht mehr ausreichend.
mehrKein Vorsteuerabzug aus Arbeitgeberzuschuss für die "Kantinenbewirtschaftung" an einen selbstständigen Betreiber einer Betriebskantine
Ein Vorsteuerabzug aus einem Arbeitgeberzuschuss für die “Kantinenbewirtschaftung” an einen selbstständigen Betreiber einer Betriebskantine scheidet aus, wenn bereits bei Bezug dieser Leistung beabsichtigt war, diese ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Wertabgabe zu verwenden.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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29.09.2021
Private Nutzung des Diensttelefons lohnsteuerpflichtig?
Ein Arbeitnehmer hatte sein privates Telefon zunächst an den Arbeitgeber verkauft und dann dienstlich genutzt. Beide Parteien schlossen dazu einen Kaufvertrag über das Gerät zum Preis von einem Euro. Der Arbeitgeber übernahm die gesamten Kosten des Mobilfunkvertrags und führte darauf, wie üblich bei Diensttelefonen, keine Lohnsteuer ab. Im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung kam es allerdings zum Streit mit dem Finanzamt, denn die Prüfer sahen in dem Handyverkauf an den Arbeitgeber einen sog. Gestaltungsmissbrauch. Der symbolische Preis von einem Euro sei nicht üblich. Aus diesem Grund verlangten die Prüfer rückwirkend Lohnsteuer auf die vom Arbeitgeber getragenen Kosten des Mobilfunkvertrags.
Die dagegen gerichtete Klage vor dem Finanzgericht München hatte Erfolg. Für die Steuerfreiheit des Telefons sei die Kaufpreishöhe unerheblich. Das gelte selbst dann, wenn ein Beschäftigter ein zuvor privates Handy für nur einen Euro an seinen Arbeitgeber verkauft und dann als Diensthandy zurückbekommen hat. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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