Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
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Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Steuern / Einkommensteuer 
Freitag, 14.02.2025

Zum Anspruch auf Kindergeld bei Sprachkurs

Sprachunterricht kann kindergeldrechtlich nur dann als Berufsausbildung angesehen werden, wenn er nach seinem Umfang den Schluss auf eine hinreichend gründliche (Sprach-)Ausbildung rechtfertigt und mindestens zehn Wochenstunden umfasst.

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Steuern / Erbschaft-/Schenkungsteuer 
Freitag, 14.02.2025

Höhere Erbfallkostenpauschale ab 2025

Der Erbfallkosten-Pauschbetrag steigt ab dem Jahr 2025 von 10.300 Euro auf 15.000 Euro.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Freitag, 14.02.2025

Digitales Zugangsrecht einer Gewerkschaft: Arbeitgeber muss Mail-Adressen von Mitarbeitern nicht herausgeben

Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, der für ihn tarifzuständigen Gewerkschaft die dienstlichen E-Mail-Adressen seiner bereits vorhandenen und neu hinzukommenden Mitarbeiter zum Zweck der Mitgliederwerbung mitzuteilen.

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Recht / Zivilrecht 
Freitag, 14.02.2025

Auszahlung nach Enkeltrick-Betrug: Bank haftet nicht für entstandenen Vermögenschaden

Ein Geldinstitut haftet nicht für den Schaden, den ein Kunde bei einem Enkeltrick-Betrug erlitten hat.

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Steuern / Einkommensteuer 
Donnerstag, 13.02.2025

Zu den Fahrtkosten eines (erwerbslosen) Teilzeitstudierenden zwischen Wohnung und Studienort

Für die Frage, ob die Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrten zum Studienort nur basierend auf der Entfernungspauschale als Werbungskosten angesetzt werden können, ist entscheidend, ob der Steuerpflichtige einem Vollzeitstudium oder einem Teilzeitstudium nachgegangen ist.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten


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27.09.2024

Grundfreibetrag 2024 soll um 180 Euro steigen

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (BT-Drs. 20/12783). Der steuerliche Kinderfreibetrag soll um 228 Euro auf 6.612 Euro steigen.

Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit der Erhöhung damit, dass zum 1. Januar 2024 die Leistungen im Sozialrecht stärker gestiegen sind als noch 2022 im Existenzminimumbericht prognostiziert. Der Regierungsentwurf wird zurzeit im Bundestag diskutiert und wird demnächst entschieden.



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