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Steuerbarkeit von „Earn-Out-Zahlungen“ im Zusammenhang mit Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob es sich bei einer im Rahmen einer sog. Earn-Out-Klausel getroffenen Vereinbarung eines zusätzlichen variablen Entgelts um eine umsatzabhängige Kaufpreisabrede handelt mit der Folge, dass die Kaufpreiszahlungen für den Mitunternehmeranteil erst im Zeitpunkt des Zuflusses zu besteuern sind und nicht auf den Veräußerungszeitpunkt zurückwirken.
mehrKeine Diskriminierung von Vätern bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden.
mehrEinstufung aufgrund bisheriger Bebauung und Nutzung der Immobilie als Einfamilienhaus ausschlaggebend für Maklerprovision
Die Einstufung einer Immobilie bzgl. der Maklerprovision bestimmt sich auf Grundlage der bisherigen Bebauung und Nutzung. Wie der Käufer die Immobilie künftig nutzen will, spielt keine Rolle.
mehrWeiterführung eines Betriebs in Form einer Betriebsverpachtung kann ausnahmsweise für erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags unschädlich sein
Die Weiterführung eines Betriebs in Form einer Betriebsverpachtung kann ausnahmsweise für die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags unschädlich sein, wenn das Betriebsgrundstück unter unschädlicher gewerbesteuerlicher Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen im Rahmen der Vermögensverwaltung überlassen wird und die einzige wesentliche Betriebsgrundlage darstellt.
mehrBauunternehmen kann die zu einem Festpreis vereinbarte Errichtung eines Massivhauses nicht wegen unvorhersehbarer Materialpreissteigerungen verweigern
Ein Bauunternehmen kann die zu einem Festpreis vereinbarte Errichtung eines Massivhauses nicht unter Verweis auf unvorhersehbare Materialpreissteigerungen verweigern, wenn es eine Formularklausel in den Bauvertrag eingebracht hat, die ihm eine unbegrenzte einseitige Anpassung der Vergütung ermöglicht. Eine solche Klausel ist unwirksam.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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26.11.2019
Vorsteuerabzug aus Anzahlungen
Ein Unternehmer hatte ein Blockheizkraftwerk bestellt und angezahlt. Er erhielt
es jedoch nicht, weil der Verkäufer insolvent und wegen Betrugs verurteilt
wurde. Das Finanzamt erkannte den Vorsteuerabzug aus dem Erwerb des
Blockheizkraftwerks nicht an. Der Bundesfinanzhof sah das anders. Unternehmer können die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für ihr Unternehmen ausgeführt werden, als Vorsteuer abziehen. Das setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus. Wurde die Steuer vor Ausführung der Umsätze gezahlt, ist sie abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet wurde. Diese Voraussetzungen waren erfüllt. Zudem muss der Eintritt des Steuertatbestands zum Zeitpunkt der Anzahlung „sicher“ sein. Im entschiedenen Fall waren alle maßgeblichen Elemente der künftigen Lieferung, wie etwa Kaufgegenstand, Kaufpreis und Lieferzeitpunkt, festgelegt. Unerheblich war, dass von Anfang an feststand, dass es nicht zur Lieferung des Blockheizkraftwerks kommen würde. Denn der Vorsteuerabzug hängt nicht davon ab, ob der Lieferant im Zahlungszeitpunkt die Leistung objektiv erbringen konnte und ob er das wollte.
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