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Schlingernde Fahrweise und Diabetes-Erkrankung - Ärztliches Gutachten zur Prüfung der Fahreignung
Wenn ein Fahrerlaubnisinhaber an Diabetes mellitus Typ I erkrankt ist und bei ihm eine schlingernde Fahrweise beobachtet wird, rechtfertigt dies, von ihm ein ärztliches Gutachten einer amtlichen Begutachtungsstelle einzufordern, um seine Fahreignung zu prüfen.
mehrSorgerechtsentscheidung nur nach Anhörung des Kindes
Eine Sorgerechtsentscheidung darf ohne vorherige Anhörung des Kindes nicht ergehen. Die Pflicht zur Kindesanhörung besteht auch in einem Eilverfahren und unabhängig vom Alter des Kindes.
mehrZur Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Ausgliederung zur Neugründung
Grunderwerbsteuer ist nicht zu erheben, wenn Grundbesitz im Rahmen einer Ausgliederung zur Neugründung von einem Einzelunternehmer auf die neu gegründete, ihm als Alleingesellschafter gehörende GmbH übergeht.
mehrErbfall nach italienischem Recht - Erbschaftsteuer in Deutschland entsteht mit Zeitpunkt des Todes
Erwirbt ein inländischer Erbe nach italienischem Erbrecht, entsteht inländische Erbschaftsteuer mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers und nicht erst mit der nach italienischem Recht notwendigen Annahme der Erbschaft durch den Erben.
mehrErhebung von Bettensteuer verfassungsmäßig
Städte und Gemeinden dürfen von Übernachtungsgästen eine sog. Bettensteuer verlangen. Die örtlichen Abgaben sind mit dem Grundgesetz vereinbar.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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29.11.2021
Anordnung der Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung
Die Anordnung der Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung für gewerbesteuerliche Zwecke steht nach einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf der Schutz des Steuergeheimnisses entgegen, wenn das zu prüfende Unternehmen der Gemeinde oder deren Tochtergesellschaften gegenüber Leistungen aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen erbringt und die Prüfungsanordnung keine geeigneten Sicherungsmaßnahmen vorsieht, um die Offenbarung der für die wirtschaftliche Tätigkeit oder für andere außersteuerliche Interessen der Gemeinde bedeutsamen Erkenntnisse zu verhindern.
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