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Einseitige Preiserhöhung von Vodafone - Sammelklage-Anmeldung jetzt möglich
Vodafone erhöhte im Jahr 2023 bei laufenden Internet- und Festnetzanschlüssen einseitig die Preise – aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband ohne Grundlage. Mit dem Klage-Check können Verbraucher prüfen, ob die Klage zu ihrem Fall passt und sie kostenlos mitmachen können.
mehrPauschalierung von Sachzuwendungen bei VIP-Logen
Der Bundesfinanzhof ging der Frage nach, wie die Einkommensteuer bei einer VIP-Loge zu pauschalieren ist, die ohne Bewirtungsleistungen und mit eingeschränkten Werbemöglichkeiten angemietet worden ist.
mehrUnterkunfts- und Verpflegungsleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG nicht steuerfrei
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob zu den von § 3 Nr. 34 EStG a. F. erfassten Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung auch die mit der eigentlichen Präventionsleistung in Zusammenhang stehenden Verpflegungs-, Reise- und Unterkunftskosten sowie andere Nebenleistungen zählen.
mehrEU: Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
Das Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit kann dazu führen, dass in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu berücksichtigen sind.
mehrDatenschutz-Klagen gegen Facebook wegen sog. Scraping-Fälle im Internet erfolglos
Nicht allen Nutzern, die von einem Facebook-Datenleck von sog. Scraping-Fällen im Internet betroffen sind, kann automatisch ein Schadenersatzanspruch zugesprochen werden. Klagende müssten zusätzlich zu einem Datenschutzverstoß für ihren jeweiligen Einzelfall einen individuellen Schaden darlegen und beweisen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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29.06.2022
Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Aufwendungen für Sponsoring
Aufwendungen für die Überlassung von Werbeflächen (im Streitfall u. a. Bande und Trikots) sowie für die Überlassung eines Vereinslogos für Werbezwecke unterliegen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht.
Der vorliegend zu beurteilende Sponsoringvertrag lasse sich den Leistungspflichten nach trennen und enthalte wesentliche Elemente eines Mietvertrages, soweit die GmbH der Klägerin Flächen (Bande, Presse-konferenzrückwand, Hallenboden) und Trikots sowie andere Bekleidungsstücke zumindest zeitweise überlasse, damit die Klägerin dort ihr Firmenlogo zu Werbezwecken präsentieren könne. Hinsichtlich dieser Leistungen stehe keine Werbeleistung im Vordergrund, die die GmbH gegenüber der Klägerin erbringen würde. Die GmbH selbst erbringe, auch mit den unstreitigen Leistungen, keine Werbeleistungen gegenüber der Klägerin. Die Einordnung der Sponsoringvereinbarung als einheitlicher Werbevertrag komme dementsprechend nicht in Betracht.
Auch die Entgelte für die Überlassung des Vereinslogos für Werbezwecke der Klägerin unterliegen der Hinzurechnung. Entgegen der Auffassung der Klägerin stehe auch in diesem Zusammenhang keine Werbeleistung der GmbH im Vordergrund. Zwar nutze die Klägerin das Vereinslogo im Rahmen ihrer Werbemaßnahmen, Gegenstand des Leistungsaustauschs mit der GmbH sei jedoch allein die Einräumung des Nutzungsrechts.
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