Aktuelles
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Einseitige Preiserhöhung von Vodafone - Sammelklage-Anmeldung jetzt möglich
Vodafone erhöhte im Jahr 2023 bei laufenden Internet- und Festnetzanschlüssen einseitig die Preise – aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverband ohne Grundlage. Mit dem Klage-Check können Verbraucher prüfen, ob die Klage zu ihrem Fall passt und sie kostenlos mitmachen können.
mehrPauschalierung von Sachzuwendungen bei VIP-Logen
Der Bundesfinanzhof ging der Frage nach, wie die Einkommensteuer bei einer VIP-Loge zu pauschalieren ist, die ohne Bewirtungsleistungen und mit eingeschränkten Werbemöglichkeiten angemietet worden ist.
mehrUnterkunfts- und Verpflegungsleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG nicht steuerfrei
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob zu den von § 3 Nr. 34 EStG a. F. erfassten Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung auch die mit der eigentlichen Präventionsleistung in Zusammenhang stehenden Verpflegungs-, Reise- und Unterkunftskosten sowie andere Nebenleistungen zählen.
mehrEU: Berücksichtigung von Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
Das Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit kann dazu führen, dass in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu berücksichtigen sind.
mehrDatenschutz-Klagen gegen Facebook wegen sog. Scraping-Fälle im Internet erfolglos
Nicht allen Nutzern, die von einem Facebook-Datenleck von sog. Scraping-Fällen im Internet betroffen sind, kann automatisch ein Schadenersatzanspruch zugesprochen werden. Klagende müssten zusätzlich zu einem Datenschutzverstoß für ihren jeweiligen Einzelfall einen individuellen Schaden darlegen und beweisen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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25.03.2022
Aktiv als Influencer tätig zu sein, kann zu gewerblichen Einkünften führen
Ab wann die Steuerpflicht eintritt, bestimmt sich nach den gesamten steuerlichen Verhältnissen. Ist jemand nur als Influencer unterwegs, so beginnt die Steuerpflicht (Einkommensteuer bei Einzelpersonen) mit Einkünften ab 10.000 Euro p. a.. Geht der Influencer z. B. noch als Arbeitnehmer einem anderen Job nach, besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bereits bei zusätzlichen Einkünften von 410 Euro p.a..
Als Folge sind Anmeldungen nach der Gewerbeordnung (Gewerbeanmeldung) sowie die Anzeige beim zuständigen Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) angesagt.
Sollte einer derartigen Beschäftigung nachgegangen werden, sollte in jedem Fall ein steuerlicher Berater konsultiert werden.
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