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Grundstück mit Lagerbewirtschaftung - Steuerschädliches Verwaltungsvermögen
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob ein sich im Sonderbetriebsvermögen befindendes Grundstück zum Verwaltungsvermögen nach § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ErbStG a. F. zählt
mehrAusschluss eines luxemburgischen Spezialimmobilienfonds von persönlicher Steuerbefreiung verstößt gegen Kapitalverkehrsfreiheit
Der Ausschluss eines luxemburgischen Spezialimmobilienfonds von der persönlichen Steuerbefreiung des § 11 Abs. 1 Satz 2 des Investmentsteuergesetzes 2004 verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit. Die Steuerbefreiung ist zu gewähren.
mehrBaum stürzt während Unwetter auf Auto - keine Gefährdungshaftung für Bäume
Fällt ein Baum auf ein parkendes Auto, so haftet der Verkehrssicherungspflichtige im Hinblick auf die Baumpflege nur dann für den Schaden, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass die mangelnde Standfestigkeit des Baumes bei einer regelmäßigen Kontrolle entdeckt worden wäre.
mehrMündlicher Vertrag bei Bauvorhaben von Verbrauchern nach Gesetzesänderung zum 01.01.2018 ist nichtig
Nach einer Gesetzesänderung zum 01.01.2018 bedürfen neu abgeschlossene Bauverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher der sog. Textform (§ 650i BGB). D. h., dass der Bauvertrag zwar keine Unterschriften tragen, der gesamte Vertrag aber in einem Text dokumentiert sein muss. Anders als nach früherer Rechtslage ist eine nur mündliche Absprache nicht mehr ausreichend.
mehrKein Vorsteuerabzug aus Arbeitgeberzuschuss für die "Kantinenbewirtschaftung" an einen selbstständigen Betreiber einer Betriebskantine
Ein Vorsteuerabzug aus einem Arbeitgeberzuschuss für die “Kantinenbewirtschaftung” an einen selbstständigen Betreiber einer Betriebskantine scheidet aus, wenn bereits bei Bezug dieser Leistung beabsichtigt war, diese ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Wertabgabe zu verwenden.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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29.04.2022
Insolvenzverwaltervergütung als außergewöhnliche Belastung?
Die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung ist beim Insolvenzschuldner nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. So entschied der Bundesfinanzhof.
Zwar sei die Insolvenzverwaltervergütung aus dem Vermögen des Insolvenzschuldners geleistet worden. Damit stelle sich die Leistung der Insolvenzverwaltervergütung als "Aufwendung" des Insolvenzschuldners dar. Der Insolvenzschuldner sei hierdurch auch in dem für die Anwendung des § 33 EStG erforderlichen Sinne belastet. Dem stehe insbesondere nicht entgegen, dass ihm nach Abschluss des Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung erteilt worden sei. Denn von der Restschuldbefreiung werden nur Insolvenzforderungen, nicht jedoch die Kosten des Insolvenzverfahrens oder sonstige Masseverbindlichkeiten erfasst.
Die streitigen Aufwendungen seien jedoch mangels Außergewöhnlichkeit nicht steuermindernd zu berücksichtigen. Die Überschuldung von Privatpersonen sei kein gesellschaftliches Randphänomen. Daher seien Insolvenzverfahren von Verbrauchern und bestimmten natürlichen - unternehmerisch tätigen - Personen (Privatpersonen) keineswegs unüblich.
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