Aktuelles
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Unterlassungsanspruch begründet bei Verdacht der Grundstücksüberwachung durch Wildkamera des Nachbarn
Wenn eine Wildkamera des Nachbarn so aufgestellt ist, dass die Möglichkeit des Erfassens des Nachbargrundstücks besteht, begründet dies einen Unterlassungsanspruch. Dieser entfällt nicht dadurch, dass die Kamera entfernt und zugesichert wird, dass sie nicht mehr aufgestellt wird. Dadurch wird die Wiederholungsgefahr nicht beseitigt.
mehrBesteuerung von Zahlungen aus einer inländischen öffentlichen Kasse an einen in einem Nicht-DBA-Staat lebenden Arbeitnehmer
Das Finanzgericht Münster hatte zur Steuerpflicht von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, die aus einer inländischen öffentlichen Kasse an einen in einem Nicht-DBA-Staat lebenden Arbeitnehmer gezahlt werden, zu entscheiden.
mehrTäuschung über Aufenthaltsort - Kein Anspruch auf Grundsicherung im Ausland
Zulasten eines Grundsicherungsempfängers kann eine Beweislastumkehr eintreten, wenn dieser Behörden und Gerichte über seinen Aufenthaltsort täuscht. Kann der Aufenthalt in Deutschland nicht nachgewiesen werden, besteht kein Anspruch auf Grundsicherung. Bereits erfolgte Zahlungen müssen dann rückerstattet werden.
mehrGewerbesteuer: Gewächshausbau und Pflanzenzucht sind eigenständige Betriebe
Wer neben dem Bau von Gewächshäusern Pflanzen züchtet und mit ihnen handelt, unterhält unterschiedliche Betriebe. D. h., für Zwecke der Gewerbesteuer können Verluste aus der Pflanzenzucht nicht mit Gewinnen aus dem Gewächshausbau verrechnet werden.
mehrKeine Umsatzsteuerermäßigung für die Lieferung von Kunstgegenständen - Weder Urheber noch Rechtsnachfolger
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz auch bei der Lieferung von Kunstgegenständen durch eine GbR zur Anwendung kommt, wenn der Urheber der Kunstgegenstände an der GbR beteiligt ist und die GbR keinen eigenen schöpferischen Beitrag geleistet hat.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
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22.12.2020
Eingescannte Rechnungskopien ausreichend für fristgerechte Vorlage der Rechnungsbelege
Die Beteiligten stritten sich um die Berechtigung des Klägers, Vorsteuervergütung zu erhalten bzw. ob die Einreichung eingescannter Rechnungskopien statt eingescannter Originalrechnungen den Anforderungen und damit für eine fristgerechte Vorlage der Rechnungsbelege genügen.
Das Finanzgericht Köln gab der Klage statt. Die Einreichung von eingescannten Rechnungskopien in elektronischer Form genüge den Erfordernissen an eine ordnungsgemäße Beantragung der Vorsteuervergütung. Soweit das deutsche Recht verlangt, dass für eine ordnungsgemäße Antragstellung die Originalrechnungen eingescannt und auf elektronischem Weg dem Antrag beigefügt werden müssen, verstoße diese Regelung gegen die unionsrechtlichen Vorgaben und müsse einschränkend ausgelegt werden. Im Übrigen sei die Einreichung eines Scans des Originals einer Rechnung auch nicht erforderlich, um Missbräuche durch mehrfache Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen zu vermeiden.
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