Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
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Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Steuern / Einkommensteuer 
Freitag, 14.02.2025

Zum Anspruch auf Kindergeld bei Sprachkurs

Sprachunterricht kann kindergeldrechtlich nur dann als Berufsausbildung angesehen werden, wenn er nach seinem Umfang den Schluss auf eine hinreichend gründliche (Sprach-)Ausbildung rechtfertigt und mindestens zehn Wochenstunden umfasst.

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Steuern / Erbschaft-/Schenkungsteuer 
Freitag, 14.02.2025

Höhere Erbfallkostenpauschale ab 2025

Der Erbfallkosten-Pauschbetrag steigt ab dem Jahr 2025 von 10.300 Euro auf 15.000 Euro.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Freitag, 14.02.2025

Digitales Zugangsrecht einer Gewerkschaft: Arbeitgeber muss Mail-Adressen von Mitarbeitern nicht herausgeben

Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, der für ihn tarifzuständigen Gewerkschaft die dienstlichen E-Mail-Adressen seiner bereits vorhandenen und neu hinzukommenden Mitarbeiter zum Zweck der Mitgliederwerbung mitzuteilen.

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Recht / Zivilrecht 
Freitag, 14.02.2025

Auszahlung nach Enkeltrick-Betrug: Bank haftet nicht für entstandenen Vermögenschaden

Ein Geldinstitut haftet nicht für den Schaden, den ein Kunde bei einem Enkeltrick-Betrug erlitten hat.

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Steuern / Einkommensteuer 
Donnerstag, 13.02.2025

Zu den Fahrtkosten eines (erwerbslosen) Teilzeitstudierenden zwischen Wohnung und Studienort

Für die Frage, ob die Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrten zum Studienort nur basierend auf der Entfernungspauschale als Werbungskosten angesetzt werden können, ist entscheidend, ob der Steuerpflichtige einem Vollzeitstudium oder einem Teilzeitstudium nachgegangen ist.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten


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26.11.2024

Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks - Stundung der Kaufpreisforderung bei Ratenzahlungsabrede als Einräumung eines Darlehens

Die Stundung der Kaufpreisforderung aus der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks im Wege einer Ratenzahlungsabrede ist als Einräumung eines Darlehens zu qualifizieren, welches zu Einkünften aus Kapitalvermögen (gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EstG) führen kann. Dies gilt auch dann, wenn die Vertragsparteien eine Verzinsung ausdrücklich ausgeschlossen haben. So entschied das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (Az. 4 K 34/24).



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