Aktuelles
Infothek
Keine Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei Fahrzeit zwischen Hauptwohnung und Tätigkeitsstätte von etwa einer Stunde
Die Voraussetzungen für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung liegen nicht vor, wenn Haupt- und Zweitwohnung lediglich 30 km auseinander liegen und die Entfernung von der Hauptwohnung zur Arbeitsstätte innerhalb eines Zeitmaßes von unter einer Stunde bewältigt werden kann.
mehrAnwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln - Keine Diskriminierung bei der Schenkungsteuer
Die Anwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot.
mehrZustandekommen eines Maklervertrags im elektronischen Geschäftsverkehr - Eindeutiger Hinweis auf Zahlungspflicht bei „Bestellbutton“ notwendig
Ein Immobilienmakler hat einen Anspruch auf Maklerlohn, wenn ein Maklervertrag ordnungsgemäß zwischen den Parteien zustande gekommen ist.
mehrDefektes und offen stehendes Tiefgaragentor: Minderung der Stellplatzmiete rechtmäßig
Ein defektes und daher offen stehendes Tiefgaragentor stellt einen Mangel dar.
mehrVersorgungsleistungen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte an eine im EU-Ausland wohnende Person - Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof
Ein nunmehr ausschließlich in der Slowakei ansässiger früherer Versicherungsvertreter ist bezüglich der Versorgungsleistungen, die er aufgrund seiner früheren Vertretertätigkeit in Deutschland von einem Vertreterversorgungswerk der Versicherung erhält, beschränkt steuerpflichtig. Bei den Versorgungsleistungen handelt es sich um inländische nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Neuigkeiten
Zurück zur Übersicht
26.11.2024
Steuerentlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell
Kinderbetreuungskosten können nur bei demjenigen steuermindernd als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG) berücksichtigt werden, der sie getragen hat. Die alleinige Zuordnung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende zu lediglich einem Elternteil verstößt auch im Falle des paritätischen Wechselmodells nicht gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.
Bei nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eltern wird im Rahmen der (nach § 31 Satz 4 EStG durchzuführenden) Günstigerrechnung bei jedem Elternteil der Kindergeldanspruch im Umfang des bei ihm zu berücksichtigenden Kinderfreibetrags angesetzt, unabhängig davon, ob der jeweilige Elternteil die tatsächliche Verfügungsmacht über das Kindergeld erlangt hat. Dies stellte der Bundesfinanzhof klar (Az. III R 1/22).
Zurück zur Übersicht