Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
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Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Steuern / Einkommensteuer 
Freitag, 14.02.2025

Zum Anspruch auf Kindergeld bei Sprachkurs

Sprachunterricht kann kindergeldrechtlich nur dann als Berufsausbildung angesehen werden, wenn er nach seinem Umfang den Schluss auf eine hinreichend gründliche (Sprach-)Ausbildung rechtfertigt und mindestens zehn Wochenstunden umfasst.

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Steuern / Erbschaft-/Schenkungsteuer 
Freitag, 14.02.2025

Höhere Erbfallkostenpauschale ab 2025

Der Erbfallkosten-Pauschbetrag steigt ab dem Jahr 2025 von 10.300 Euro auf 15.000 Euro.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Freitag, 14.02.2025

Digitales Zugangsrecht einer Gewerkschaft: Arbeitgeber muss Mail-Adressen von Mitarbeitern nicht herausgeben

Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, der für ihn tarifzuständigen Gewerkschaft die dienstlichen E-Mail-Adressen seiner bereits vorhandenen und neu hinzukommenden Mitarbeiter zum Zweck der Mitgliederwerbung mitzuteilen.

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Recht / Zivilrecht 
Freitag, 14.02.2025

Auszahlung nach Enkeltrick-Betrug: Bank haftet nicht für entstandenen Vermögenschaden

Ein Geldinstitut haftet nicht für den Schaden, den ein Kunde bei einem Enkeltrick-Betrug erlitten hat.

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Steuern / Einkommensteuer 
Donnerstag, 13.02.2025

Zu den Fahrtkosten eines (erwerbslosen) Teilzeitstudierenden zwischen Wohnung und Studienort

Für die Frage, ob die Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrten zum Studienort nur basierend auf der Entfernungspauschale als Werbungskosten angesetzt werden können, ist entscheidend, ob der Steuerpflichtige einem Vollzeitstudium oder einem Teilzeitstudium nachgegangen ist.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten


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25.10.2024

Für „Milchersatzprodukte“ pflanzlichen Ursprungs kein ermäßigter Umsatzsteuersatz

„Milchersatzprodukte” pflanzlichen Ursprungs (im Streitfall: aus Soja, Reis oder Hafer hergestellte Getränke bzw. vegane Milchalternativen) sind keine Milch oder Milchmischgetränke im Sinne von Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz und unterliegen daher dem Regelsteuersatz von 19 %. So entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az. 1 K 232/24).

Lediglich ergänzend sei - und dies auch nur zur Anwendung der Nr. 35 der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 - darauf hingewiesen, dass allenfalls der Gesetzgeber eine ausdrückliche Ausnahme in die betreffenden Bestimmungen der Anlage einfügen kann.



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