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Zurück zur ÜbersichtWEG: Nur Einsicht in die Verwalterunterlagen - kein Anspruch auf Versand
Ein Wohnungseigentümer aus Frankfurt wollte digitale Kontoauszüge der Wohnungseigentümergemeinschaft per E-Mail erhalten – und klagte erfolglos. Das Landgericht Frankfurt a. M. entschied, dass einem Wohnungseigentümer kein Anspruch auf Übersendung von Kontoauszügen in digitaler Form oder in Papierform zusteht. Dies gelte selbst dann, wenn er die Kosten dafür übernimmt. Vielmehr sei sein Einsichtsrecht in die Verwaltungsunterlagen gemäß § 18 Abs. 4 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) auf die Einsichtnahme beim Verwalter beschränkt. Ausschlaggebend im Streitfall war u. a., dass die Kontoauszüge der Wohnungseigentümergemeinschaft nur in Papierform vorlagen (Az. 2-13 S 27/24).
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