Dipl.-Kfm. Veit Reinhart
/

Wirtschaftsprüfer Steuerberater in Aalen 

 

Aktuelles


Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Sonstige 
Donnerstag, 19.09.2024

Kein Erlass der auf Veräußerungsgewinn von GmbH-Anteilen entfallenden Kirchensteuer

Das Finanzgericht Münster entschied zum Erlass der auf einen Veräußerungsgewinn von GmbH-Anteilen entfallenden Kirchensteuer unter Berufung auf eine kirchliche Erlassregelung (Az. 4 K 2056/21 und 4 K 2372/22).

Der von dem Kläger begehrte Erlass der Kirchensteuer ist einem der Kirchensteuerfestsetzung nachgelagerten Erlassverfahren überantwortet. Eine solche Entscheidung über den Erlass von Kirchensteuer sei nicht der Überprüfung durch die staatlichen Gerichte entzogen. Der von dem Kläger begehrte Erlass komme jedoch nur dann in Betracht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Erlass erfüllt seien und der Kläger einen Anspruch auf den Erlass habe.

Der vom Kläger begehrte Teilerlass sei nicht von § 227 AO i. V. m. § 8 Abs. 1, Abs. 4 KiStG NRW gedeckt und eine spezifische kirchensteuerliche Erlassermächtigung sei in Nordrhein-Westfalen nicht vorhanden. Sofern man die Erlassrichtlinie des Beklagten als ausreichende Erlassgrundlage ansehen wollte, wären die dort genannten Erlassvoraussetzungen jedenfalls nicht erfüllt. Nach Abs. 5 Buchst. a Satz 1 der Erlassrichtlinie sei Teilerlass für den Fall vorgesehen, dass der Steuerpflichtige außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 EStG erzielt hat. Ein solcher Fall des § 34 EStG liege hier aber nicht vor. Der Kläger hat keinen Betrieb bzw. Teilbetrieb i. S. v. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG, keinen gesamten Mitunternehmeranteil i. S. v. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG und auch keinen gesamten Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA i. S. v. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG veräußert. Es seien vielmehr GmbH-Anteile veräußert worden. Der Kläger habe hier daher keinen Anspruch auf Erlass der Kirchensteuer.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

Neuigkeiten

Feed

11.09.2024

Bewirtung eigener Arbeitnehmer - „Geschäftliche” Veranlassung von Bewirtungskosten?

Eine „geschäftliche” Veranlassung fehlt vor allem dann, wenn ein Unternehmen seine eigenen Arbeitnehmer bewirtet. Nur derjenige Bewirtungsaufwand, der betrieblich veranlasst ist, aber auf die eigenen...   mehr


11.09.2024

Steuerfreie Zuschläge für Bereitschaftsdienste

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass sich die Steuerfreiheit von Nachtarbeitszuschlägen nach den regelmäßigen monatlichen Dienstbezügen (Grundlohn) und nicht nach dem...   mehr


11.09.2024

Weder Umfang ausbezahlter Arbeitslöhne noch Höhe der Lohnsteuer genau feststellbar - Schätzung rechtmäßig

Das Finanzgericht Nürnberg hatte zu entscheiden, ob das Finanzamt berechtigt war, einen Fliesenleger, der den Umsatz nicht allein mit seinen Arbeitnehmern im erklärten Umfang erbracht haben kann, mit...   mehr


23.07.2024

Gesetz zur Arbeitszeiterfassung: Zeitpunkt unklar

Die Bundesregierung kann noch keinen Zeitplan darüber aufstellen, wann das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung für alle Beschäftigten kommen wird. Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts über die Pflicht zur...   mehr


23.07.2024

Die E-Rechnung kommt

Um den digitalen Wandel in Deutschland voranzutreiben, wurde im Rahmen des sog. Wachstumschancengesetzes mit Wirkung ab dem 01.01.2025 die verpflichtende E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich eingeführt. Bei...   mehr


ältere >>